Autor Thema: Urlaubstage nach Beschäftigungsverbot und Elternzeit  (Read 3453 times)

EdinA88

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch nach Elternzeit und ob ihr mir
sagen könnt, ob in meinem Fall richtig berechnet wurde.

Ich war wegen Schwangerschaft zunächst wegen Komplikationen sofort krank geschrieben (September 20218) und kurze Zeit später bekam ich ein Beschäftigungsverbot. Da ich davor schon gesundheitliche Probleme hatte (u.a. FG) hatte ich sehr wenig Urlaub beansprucht so, dass ich 5 Tage Resturlaub aus 2017 hatte und noch 30 Tage aus 2018.

Auf meinen Abrechnung von 2019 habe ich Urlaubsanspruch von 30 Tage aus 2018 und und 15 Tage 2019 (kam ja Mitte des Jahres 2019 in Elternzeit).

Nun bin ich während Elternzeit in TZ wieder in meinem alten Betrieb beschäftigt und habe laut Abrechnung einen Urlaubsanspruch von je 30 Tagen in 2020 und 2021.

Ist das so korrekt? Müssten da nicht auch die Urlaubstage der Vorjahre aufgeführt sein? So weit ich weiß, verfallen diese Urlaubstage nicht nach Krankheit, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot oder Elternzeit.
Wenn ich mich nicht irre, fehlen aber auch nur 5 Tage?

Danke für eine Aufklärung :)

Lieben Gruß

Edina