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Beihilfebürokratie

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mranonym:

--- Zitat von: newT am 19.06.2021 13:38 ---Ich bin zwar aus Bayern.
Aber hat der Bund nicht eine Beihilfe App (https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Digitalisierung/Beihilfe-App/beihilfeapp_node.html)

Können Sie die nicht benutzen?

--- End quote ---

Die Beihilfe-App stammt vom Bundesverwaltungsamt (BVA). Diese kann dementsprechend ausschließlich von den im Zuständigkeitsbereich des BVA verwalteten Bundesbeamten genutzt werden. Das sind aber längst nicht alle Bundesbeamten. Ich persönlich werde in Beihilfeangelegenheiten bei der "Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen" (BAV) verwaltet. Auf meine Anfrage, ob geplant ist, die App auch für deren Kundenkreis einzuführen, erhielt ich nach 1 Jahr(!) folgende Antwort:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) hat das BVA um eine Mitnutzung der dort entwickelten App für die von der Beihilfestelle der BAV betreuten Beihilfeberechtigten gebeten. Dies ist vom BVA leider abgelehnt worden, zumal Parallelentwicklungen (der BAV) im Zuge der IT-Konsolidierung des Bundes nicht gewollt sind.

Ich hoffe jedoch, Ihnen im kommenden Jahr die Möglichkeit einer elektronischen Beihilfebeantragung mittels eingescannter Unterlagen bieten zu können. Ich bitte Sie insoweit noch um etwas Geduld."

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