Autor Thema: Förderscheck erwähnen, vorlegen oder bringt nichts, kontraproduktiv?  (Read 1540 times)

wasser

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Hallo,

ich habe einen Förderscheck der BA erhalten.

Bringt es etwas, diesem bereits in der Bewerbung zu erwähnen oder im Vorstellungsgespräch oder danach ("Sofern es für Sie relevant ist ...!?")?

Oder darf der grad im ÖD gar keine Rolle spielen oder vielleicht doch, wenn zwei Bewerber quasi gleich gut sind?

Was meint ihr bitte?

Dankeschön.

VG

BalBund

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Für reguläre Ausschreibungen bringt es nichts. Entweder Du hast die gesuchte Qualifikation, dann geht es weiter, oder Du hast sie nicht, dann kommst Du nicht ins Auswahlverfahren. Die Möglichkeit Dir Kenntnisse noch anzueignen, gefördert durch die BA, ist eher als Anreiz für den Privatsektor konzipiert um zusammen mit Einstiegsgeld deine Reintegration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

wasser

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Aber auch AGs im ÖD nehmen doch solche Eingliederungszuschüsse an. Z. B. auch welche bei Schwerbehinderten von Integrationsämtern. Ist das dann eine "andere Sache", als Eingliederungszuschüsse von der BA?

Max

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Wenn ich eine Stelle ausschreibe sind die Personalkosten gedeckt. Ob jemand für 3 Euro arbeiten würde oder selbst noch seine Personalkosten mitbringt wäre mir vollkommen egal.  Der beste Kandidat der für das mögliche Entgelt kommen möchte bekommt den Zuschlag.

carriegross

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Hallo,

es ist natürlich auch dieser Funken Hoffnung. Kann ich verstehen, wenn man sich (noch) interessanter machen möchte. Wobei natürlich die größte finanzielle Hilfe nichts bringt, wenn man im Gespräch versagt hat und, oder mind. einem Gegenüber absolut unsympathisch ist.

Es wurde schon korrekt geschrieben, die Personalkosten sind gedeckt, müssen gedeckt sein, sonst keine Ausschreibung im ÖD.

Es kann ... KANN natürlich sein, wenn es mehrere Stellen gibt, die besetzt werden sollen, vielleicht auch noch nicht klar ist, eben wegen den (noch nicht) gedeckten Personalkosten, wann einzelne dieser mehreren Stellen freigegeben werden, dass dann eine solche Förderung etwas ausmachen kann. Vllt nicht in der ersten Runde, aber vllt in der Zweiten!? Und vllt macht die Förderung den Unterschied zwischen möglicher Teilzeitstelle und gewollter Vollzeitstelle aus!?

Machen wir uns aber nichts vor. Selbst wenn alles gedeckt ist, wenn der AV unterzeichnet ist, werden im Nachgang doch Zuschüsse abgegriffen. Was man bekommen kann, nimmt man. Und wenn man z. B. 1/3 der Personalkosten ein Jahr lang erstattet bekommt ... na, wer sagt da "Nein"? Ja, um Mittel abzurufen, muss man sich vorher mit den Ämtern in Verbindung setzen. Der AV darf eigentlich noch nicht begründet sein. Eigentlich. Der einzustellende MA erhält davon nicht in allen Fällen Bescheid und die BA ist doch froh, wenn sie einen Arbeitslosen weniger haben. Ein Bekannter auf der BA hat als Arbeitsvermittler weit über 500 offizielle Arbeitslose zu betreuen. Hinzu kommen noch die, die nicht in der offiziellen Statistik als Arbeitslose geführt werden. Der Bekannte hat einen solchen Leistungsdruck und muss Zahlen erfüllen, da wird schonmal "gekungelt".

Sorry für ein wenig OT. Abschließend: Förderung erwähnen ja oder nein? Ja. Im Nachgang mit einer netten Mail. Sofern ... interessant für Sie wäre ...

Viel Erfolg!