Hallo,
in den unterschiedlichen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes gibt es ja bekanntlich die Regelung, dass der Mitarbeiter, wenn er 15 Jahre beschäftigt war und das 40. Lebensjahr überschritten hat, unkündbar ist (außer aus dringendem Grund).
Meine Frage: Macht es für die Sicherheit des Arbeitsplatzes im ÖD überhaupt einen wirklichen Unterschied, wenn man diese Unkündbarkeit noch nicht erreicht hat? Ich kenne viele Leute, die unbefristet bei Behörden und öffentlichen Körperschaften arbeiten und noch längst keine 15 Jahre dabei sind. Ich habe bisher noch nicht mitbekommen, dass irgendeiner davon in irgendeiner Form Sorgen um seinen Arbeitsplatz geäußert hätte. Ist es nicht praktisch so, dass ein öffentlich unbefristet Angestellter nach seiner Probezeit eine ähnlich hohe Job-Sicherheit hat, wie ein Beamter? Oder kommt es tatsächlich vor, dass beispielsweise bei einer Kommune plötzlich Leute entlassen werden, weil es schlecht läuft?