Autor Thema: Unkündbarkeit nach 15 Jahren  (Read 4043 times)

ErwinT

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Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« am: 20.06.2021 12:59 »
Hallo,

in den unterschiedlichen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes gibt es ja bekanntlich die Regelung, dass der Mitarbeiter, wenn er 15 Jahre beschäftigt war und das 40. Lebensjahr überschritten hat, unkündbar ist (außer aus dringendem Grund).

Meine Frage: Macht es für die Sicherheit des Arbeitsplatzes im ÖD überhaupt einen wirklichen Unterschied, wenn man diese Unkündbarkeit noch nicht erreicht hat? Ich kenne viele Leute, die unbefristet bei Behörden und öffentlichen Körperschaften arbeiten und noch längst keine 15 Jahre dabei sind. Ich habe bisher noch nicht mitbekommen, dass irgendeiner davon in irgendeiner Form Sorgen um seinen Arbeitsplatz geäußert hätte. Ist es nicht praktisch so, dass ein öffentlich unbefristet Angestellter nach seiner Probezeit eine ähnlich hohe Job-Sicherheit hat, wie ein Beamter? Oder kommt es tatsächlich vor, dass beispielsweise bei einer Kommune plötzlich Leute entlassen werden, weil es schlecht läuft?

Spid

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #1 am: 20.06.2021 13:05 »
Ja. Nein. Durchaus, insbesondere auch bei Regie- und Eigenbetrieben. Ebenso bei Universitäten.

Britta2

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #2 am: 20.06.2021 15:42 »
1. Dieses schicke "Unkündbarkeit" gilt aber bis heute und auchweiterhin ausschließlich in den westlichen Bundesländern.

2. Muss (kann) man Dir schwere Dienstpflichtvergehen nachweisen, dann solltest Du Dir nicht zu sicher sein ...
(Diebstahl, Unterschlagung, Bestechlichkeit, Machtmissbrauch ...)

Spid

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #3 am: 20.06.2021 15:57 »
Was sollen „Dienstpflichtvergehen“ sein?

ErwinT

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #4 am: 20.06.2021 16:25 »
@Britta2:

Zu 1.
Was hat das mit dem Thema dieses Threads zu tun?

Zu 2.
Ach was?

WasDennNun

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #5 am: 20.06.2021 17:02 »
Zu deinen Fragen:
1.) In de Regel müssen Menschen die bei einem großem Unternehmen angestellt sind, ebenfalls sich keine großen Sorgen machen um ihren Arbeitsplatz machen.
2.) Ich persönlich habe es schon mehrfach erlebt, dass Menschen im öD ihren öD-Arbeitsplatz "verloren" haben, weil outsourcing durchgezogen (Werkstätten, Kantinen, Reinigungskräfte, ...) wurde oder weil Ämter/Außenstellen von Ämtern geschlossen wurden.
Dazu musste es noch nicht mal schlecht laufen.
Also auch im öD gibt es betriebsbedingte Kündigungen.

und auch in der pW bei größeren Firmen kommt es nicht vor, dass Leute plötzlich entlassen werden, weil es schlecht läuft.

Und vor einer Umsetzung an einem weit entfernten Dienstort ist man auch im öD nicht gefeit, wie der Beamte ja auch nicht. Da hilft es auch nicht unkündbar zu sein.

und in der pW gibt es dann einen goldenen Handschlag im öD nur ein feuchter Händedruck.






Dakmer

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #6 am: 21.06.2021 08:26 »
@Britta2:
Zu 1.
Was hat das mit dem Thema dieses Threads zu tun?

Das hat insofern etwas mit dem Thema zu tun, dass sich die Frage also auf den "Westen" bezieht.

WasDennNun

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #7 am: 21.06.2021 09:18 »
Und ich frage mich in welchen Situationen einem diese "Unkündbarkeit" gegen über einem anderem einen Vorteil bringt.
Was wären denn Situationen, wo dem einen gekündigt werden könnte und dem "unkündbare" nicht.
Klar bei der Sozialauswahl, wg. betriebsbedingter Kündigung, kämen erstmal alle anderen dran.
Aber bei kompletter Betriebsschliessung?


Wdd3

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #8 am: 21.06.2021 09:38 »
Wäre es tatsächlich so? Die 39 jährige alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wird gekündigt und der 41 Jährige Single , seit 15 Jahren im öD, kann bleiben?
 

Kaiser80

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #9 am: 21.06.2021 09:55 »

und auch in der pW bei größeren Firmen kommt es nicht vor, dass Leute plötzlich entlassen werden, weil es schlecht läuft.

Gut, dass Corona plötzlich kam. Daimler, Siemens, Telekom... Also die "großen" haben schon ganz schön Costcutting in dieser Phase betrieben. Insbesondere im Verwaltungsbereich und der (mittleren) Führungsebene. Mich als Aktionär macht das jetzt nicht so traurig.

WasDennNun

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #10 am: 21.06.2021 10:42 »
Aktive betriebsbedingte Kündigungen, ohne Angebote für andere Standorte Gewerke ...
Oder goldene Handschläge und Ausdünnung durch nicht Neubesetzungen?
Also die eh schon seit Jahren geplanten Maßnahmen zur Reduktion des Wasserkopfes, plötzlich kann ich das nicht nennen.
Kenne diverse, die lieber den goldenen Handschlag genommen haben in der Situation, als dass sie ihren neuen Arbeitsplatz in Mü, Kanada, London, jwd genommen haben.



WasDennNun

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #11 am: 21.06.2021 10:43 »
Wäre es tatsächlich so? Die 39 jährige alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wird gekündigt und der 41 Jährige Single , seit 15 Jahren im öD, kann bleiben?
Das würde ich eben auch gerne wissen.

Kaiser80

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #12 am: 21.06.2021 11:05 »
Aktive betriebsbedingte Kündigungen, ohne Angebote für andere Standorte Gewerke ...
Oder goldene Handschläge und Ausdünnung durch nicht Neubesetzungen?
Bei Daimler: Beides...

WasDennNun

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #13 am: 21.06.2021 11:21 »
und das ist der Vorteil gegenüber dem öD, da wird eben nur Ausdünnung oder betriebsbedingte Kündigungen gemacht.
Aber das ganze wird da wie dort nicht plötzlich, weil es mal schlecht läuft, gemacht.

Kat

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #14 am: 21.06.2021 12:51 »


2. Muss (kann) man Dir schwere Dienstpflichtvergehen nachweisen, dann solltest Du Dir nicht zu sicher sein ...
(Diebstahl, Unterschlagung, Bestechlichkeit, Machtmissbrauch ...)

IN den Fällen kann man aber immer gekündigt werden, auch nach 40 Jahren.