Autor Thema: Unkündbarkeit nach 15 Jahren  (Read 4048 times)

Gartenilse

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #15 am: 21.06.2021 23:13 »

und auch in der pW bei größeren Firmen kommt es nicht vor, dass Leute plötzlich entlassen werden, weil es schlecht läuft.

und in der pW gibt es dann einen goldenen Handschlag im öD nur ein feuchter Händedruck.


Leider auch nicht immer Usus. Meinen Mann haben sie damals auch ganz plötzlich entlassen (Amerikanisches Tochterunternehmen, in D u. a. Automobilzulieferer), zusammen mit ca. 5 % der Belegschaft des Werkes, weil die Zahlen rnicht stimmten. Haben eben nicht so viele Leute wie gehofft die Luxus-Karosse gekauft!
Dabei hat er jahrelang alles mit aufgebaut... und wir mit 2 kleinen Kindern, ich in Elternzeit. das war NICHT witzig. Als "Bonus" oder wie es hier so schön heißt, "goldenen Handschlag" wurde er die restlichen 2 Monate bis zur Kündigung freigestellt. Davon hatte er noch 3 Wochen Resturlaub und Überstunden...
Den goldenen Handschlag gab es nur bei den ganz großen Unternehmen, nicht in der normalen pW.
Hier im Osten ist man auch nicht unkündbar nach 21 Jahren, aber man muss schon mehr als einen goldenen Löffel aus der Kantine mitgehen lassen.

Newbie1

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #16 am: 22.06.2021 07:29 »
Zu deinen Fragen:
1.) In de Regel müssen Menschen die bei einem großem Unternehmen angestellt sind, ebenfalls sich keine großen Sorgen machen um ihren Arbeitsplatz machen.


Würde ich so nicht sagen. Großes Unternehmen bedeutet ja nicht direkt, dass es auch immer gut läuft.

Ok meistens ist es aber zumindest nicht "plötzlich", da sich eine Umstrukturierung oder wirtschaftliche Probleme ja öfter relativ früh "ankündigen".

Audi hat ja z.B. jüngst den Verbrenner Ausstieg verkündet. Das wird mittelfristig natürlich einige Jobs kosten, da ein E-Motor im Vergleich zum State of the art Verbrenner ja nur ein Puzzle für 5 Jährige ist. Aber für die Leute wird das immerhin nicht "plötzlich" passieren.

carriegross

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #17 am: 22.06.2021 18:15 »
Es soll sogar VVaGs geben, bei denen die ANs einen AV haben, die sich auf den BAT/TVÖD beziehen und welche dadurch auch nach 15/40 Jahren sozusagen unkündbar sind.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114822.msg188010.html#msg188010

öfföff

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #18 am: 22.06.2021 18:50 »
Wäre es tatsächlich so? Die 39 jährige alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wird gekündigt und der 41 Jährige Single , seit 15 Jahren im öD, kann bleiben?
Das würde ich eben auch gerne wissen.

Da der 41 Jährige nicht an der Sozialauswahl "teilnimmt" wäre es wohl so, ja.
Irgendwo ist halt die Grenze. Sie wurde auf 40 gelegt. Dafür hat die 39-jährige Mutter gute Chancen gegenüber allen 39 jährigen Singles ;-)

carriegross

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Antw:Unkündbarkeit nach 15 Jahren
« Antwort #19 am: 22.06.2021 18:57 »
Es gibt, muss man auch ehrlich sagen, AGs im ÖD, sofern das natürlich so ist, wenn die entsprechende Prognose negativ ist und man ständig krank ist, dann wird gerne mal so gekündigt, dass die 15 Jahre grad so nicht zusammen kommen.