Autor Thema: Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit  (Read 8278 times)

teradun

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« am: 20.06.2021 21:43 »
Hallo zusammen,

ich arbeite in einer Kommune (<10000 Einwohner). Momentan bin ich in der EG 9a eingruppiert. Nach Ausscheiden des Administrators hatte ich seine Aufgaben übernommen (jetzt gibt es einen neuen Admin, der höhergruppiert ist als ich). Zusätzlich zu meinen Aufgaben (Bauamt, VOL, VOB, Bescheide, Widersprüche zu Fördermittelkürzungen) habe ich die komplette Grünordnung (besonders BnatschG etc., Baumkontrolle, Analyse und Bestimmung von Pathogenen, GIS und Raumordnung) in meinem Aufgabengebiet. Dazu kommt ein Forschungsprojekt mit einem Bundesministerium, welches weit mehr als 50 % meiner Arbeitszeit (und Freizeit) in Anspruch nimmt (20 Studenten, 3 Master, 1 Bachelor). Wie sollte meine Eingruppierung sein? Ich hatte E11 in der geförderten Stelle bewilligt bekommen, dies wurde aber aufgrund des Stellenplans abgelehnt. Ich habe ein Universitäts-Diplom mit entsprechenden Veröffentlichungen. Meine Nachfrage auf Überprüfung meiner Eingruppierung wurde seit 9 Monaten nicht beantwortet.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #1 am: 20.06.2021 21:46 »
Wenn Du in E9a eingruppiert bist, stellt sich die Frage nach der Eingruppierung überhaupt nicht.

teradun

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #2 am: 20.06.2021 22:21 »
Danke für die Antwort,

das Problem ist, dass das alles zusätzliche Aufgaben sind, die ich (auch nach Dienst ohne Ausgleich, da ich keinen Studenten hängen lasse) wahrnehmen muss. Diese Aufgaben sind auch nicht in Stellenbeschreibungen erfasst, Ich bin deshalb in einer Zwickmühlle, ob ich mir eine höhere EG einklagen muss, da die Tarifautomatik offensichtlich nicht greift, oder das akzeptiere. Ich bin übrigens der wissenschaftliche Leiter und Projektmanager, also ich definiere Forschungsziele, betreue und bewerte die Studenten und fasse die (englischsprachige) Literatur zusammen.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #3 am: 20.06.2021 22:33 »
Die Tarifautomatik greift immer. Was AN in ihrer Freizeit tun, geht den AG grundsätzlich nichts an.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #4 am: 21.06.2021 08:21 »
Wo ist dein Problem zunächst einmal verbindlich das dir (deiner Meinung nach) zustehende Entgelt einzufordern und es mal mit einem Rechtsanwalt zu versuchen, diese Rechtsmeinung von einem Gericht bestätigen zu lassen.

Stellenpläne sind absolut unbeachtlich für die Bezahlung der Tarifbeschäftgten.

Wenn dein AG dir für mehr 50% deiner Arbeitszeit Tätigkeiten übertragen hat, die die Betreuung eines wissenschaftlichen Projektes bedeuten. Und dir dort vom AG die wissenschaftliche Leitung und Projektmanager Tätigkeiten zugewiesen wurde, dann dürfte ein Richter schnell dir die EG13 zugestehen.

Welche Zwickmühle siehst du da?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #5 am: 21.06.2021 08:29 »
Der TE hat doch ausgeführt in E9a eingruppiert zu sein. Besteht Grund zu der Annahme, er erhielte das entsprechende Entgelt nicht?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #6 am: 21.06.2021 09:09 »
Der TE hat doch ausgeführt in E9a eingruppiert zu sein.
Da er nicht geschrieben hat, ein Gericht hat festgestellt, dass er in der EG9a eingruppiert ist, ist es zweifelhaft, wessen Rechtsmeinung er niedergeschrieben hat.
Es steht zu vermuten das er ausgeführt hat, welche Rechtsmeinung der AG zu seiner Eingruppierung hat. Von daher wissen wir nicht wie er eingruppiert ist.
Zitat
Besteht Grund zu der Annahme, er erhielte das entsprechende Entgelt nicht?
Nein, es besteht kein Grund zu Annahme, dass er das Entgelt der EG9a bekommt. Es besteht ein Grund zur Annahme, dass er nicht in der EG9a eingruppiert ist.

Und diese Antworten zeigen leider deine großen Schwächen in der Kommunikation, schade eigentlich.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #7 am: 21.06.2021 09:12 »
Die Eingruppierung in E9a ist im Sachverhalt als gegeben geschildert.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #8 am: 21.06.2021 09:21 »
Ich habe keine Schwächen in der Kommunikation. Der Sachverhalt ist gegeben, wie er geschildert wurde. Wenn etwas Falsches geschildert wurde, ist das das Versagen dessen, der etwas falsch geschildert hat.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #9 am: 21.06.2021 10:53 »
Ich habe keine Schwächen in der Kommunikation. Der Sachverhalt ist gegeben, wie er geschildert wurde. Wenn etwas Falsches geschildert wurde, ist das das Versagen dessen, der etwas falsch geschildert hat.
Tja, sag ich doch: deine großen Schwächen in der Kommunikation. Denn es ist höchst zweifelhaft, dass ein Gericht die EG9a bestätigt hat und solange ist niemanden bekannt wie man eingruppiert ist, sondern es sind immer nur die Rechtsmeinungen zur EG bekannt und werden als "bin eingruppiert" kommuniziert.

Aber dazu müsste man ein Verständnis von Kommunikation haben und der Senderebene aufbringen können.
Dazu gehört auch, zu wissen, dass der Sender höchstwahrscheinlich "versagt".
Aber das sind halt eben deine Schwächen in der Kommunikation, welches du als versagen der anderen abwimmelst.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #10 am: 21.06.2021 12:07 »
Ein Versagen des Senders ist keine Schwäche des Empfängers. Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten des Fragestellers. Die Eingruppierung in E9a ist im Sachverhalt gegeben.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #11 am: 21.06.2021 12:39 »
Da der sachfremde Einwand auf der personalen Ebene - wie üblich - von Dir kam, geht Deine Vorbringung - wie ebenso üblich - fehl.

Wdd3

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,253
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #12 am: 21.06.2021 12:52 »
Du hast Recht, meine Einwände kommen üblicherweise immer von mir. 8)
Ebenso beachtetest du mich entgegen deiner eigenen Aussage nach wie vor.

Festzustellen bleibt nur noch dies:

Tja, sag ich doch: deine großen Schwächen in der Kommunikation, schade eigentlich.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #13 am: 21.06.2021 13:00 »
Das ändert nichts daran, daß Du - wie üblich - eine sachfremde Diskussion auf der personalen Ebene führst und - wie üblich - Dich nicht zur Sache eingelassen hast, was dann üblicherweise dazu führt, daß Du kurz darauf in neuer Inkarnation darüber herumheulst, daß der pöse, pöse Admin Dich mal wieder gelöscht hat und Du gar nicht wüßtest warum.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit
« Antwort #14 am: 21.06.2021 15:06 »
Ein Versagen des Senders ist keine Schwäche des Empfängers. Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten des Fragestellers. Die Eingruppierung in E9a ist im Sachverhalt gegeben.
Und wären Teil einer guten Kommunikationsfähigkeit zu erkennen, das jemand der sagt, er wäre in EG9a, damit nicht die gerichtliche Feststellung meint, sondern "nur" eine Rechtsmeinung des AGs ausdrückt.

Das sind ja nun mal die schwächen deiner Kommunikationsfähigkeit, die du - wie von mir schon dargelegt - als Schwächen der Sender abtust.

Und du kannst weiterhin es als Schwäche der Sender abtun, wenn sie nicht wissen, dass alleinig ein Gericht
feststellen kann, wie man eingruppiert ist und alles andere nur eine Rechtsmeinung vom AG/AN ist.
Deswegen bleibt es weiterhin ein Schwäche deiner Kommunikationsfähigkeit, dieses eben zu ignorieren.