Autor Thema: Notwendigkeit bzw. Zulässigkeit eines Änderungsvertrages.  (Read 1734 times)

Honigtom

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Hallo, ich hoffe ihr könnt mich zu folgendem Sachverhalt erleuchten.

Einstellung 04/2020 mit EG 9b Stufe 4. Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten mit Aushändigung einer detaillierten Stellenbeschreibung incl. der Nennung der jeweiligen Zeitanteile. Team mit 10 Mitarbeitern, welche aufgrund des speziellen Arbeitsgebietes alle identische auszuübende Tätigkeiten und Zeitanteile haben.

Im Rahmen der Ausschreibung zur Neueinstellung von 2 weiteren Mitarbeitern, wurden die Tätigkeiten durch den AG überprüft und festgestellt, dass sie offensichtlich die Tätigkeitsmerkmale einer E 9c aufweisen. Bemerkt habe ich dies durch die Stellenausschreibung des AG.

Daraufhin habe ich diesem meine Rechtsmeinung mitgeteilt, dass ich meine Tätigkeit in der EG 9c  geltend mache und entsprechend der Ausschlußfrist den Differenzbetrag der letzten 6 Monate geltend mache. Weiterhin habe ich vorsorglich darauf hingewiesen, dass dies keine Höhergruppierung im Sinne des § 17 (5) TvöD darstellt.

Ich bat um schriftliche Bestätigung der Eingruppierung in die EG 9c unter Beibehaltung der bisher erworbenen Stufenlaufzeiten.

Heute erhielt ich einen Anruf ich solle einen Änderungsvertrag bezüglich meines "Antrages auf Höhergruppierung" unterschreiben. Wenn ich diesen nicht unterschreibe, bleibe ich nach Aussage des Personalers in der 9b.

Nun meine Frage. Ist ein Änderungsvertrag bei einer Berichtigung der Eingruppierung möglich und kann ich etwas falsch machen, wenn ich diesen trotz der eindeutigen Regelungen im Rahmen der Tarifautomatik unterschreibe?

WasDennNun

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Nun meine Frage. Ist ein Änderungsvertrag bei einer Berichtigung der Eingruppierung möglich und kann ich etwas falsch machen, wenn ich diesen trotz der eindeutigen Regelungen im Rahmen der Tarifautomatik unterschreibe?
Einvernehmlich ist das natürlich möglich.
Falsch machen kannst du, wenn dort etwas zu deinen Ungunsten geregelt wird.
Notwendig ist so etwas nicht (Tarifautomatik), aber durchaus gängige Praxis bei vielen Personalern.
Die Aussage Unterschreibe oder bleibe in der E9b ist natürlich Schwachsinn, wenn deine Tätigkeiten E9c sind und waren.
Wenn dort drin steht, das du seit 4/2020 in der 9c Stufe 4 eingruppiert bist, sehe ich darin so erstmal keinen Nachteil.

Honigtom

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Ok danke. Dann warte ich erstmal ab, bis mir der Änderungsvertrag vorliegt. Ich habe darum gebeten, dass er mir per Hauspost zugesendet wird, damit ich ihn in Ruhe durchlesen kann. Ich sollte eigentlich mal schnell vorbeikommen und unterschreiben. ;)