Hallo, ich hoffe ihr könnt mich zu folgendem Sachverhalt erleuchten.
Einstellung 04/2020 mit EG 9b Stufe 4. Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten mit Aushändigung einer detaillierten Stellenbeschreibung incl. der Nennung der jeweiligen Zeitanteile. Team mit 10 Mitarbeitern, welche aufgrund des speziellen Arbeitsgebietes alle identische auszuübende Tätigkeiten und Zeitanteile haben.
Im Rahmen der Ausschreibung zur Neueinstellung von 2 weiteren Mitarbeitern, wurden die Tätigkeiten durch den AG überprüft und festgestellt, dass sie offensichtlich die Tätigkeitsmerkmale einer E 9c aufweisen. Bemerkt habe ich dies durch die Stellenausschreibung des AG.
Daraufhin habe ich diesem meine Rechtsmeinung mitgeteilt, dass ich meine Tätigkeit in der EG 9c geltend mache und entsprechend der Ausschlußfrist den Differenzbetrag der letzten 6 Monate geltend mache. Weiterhin habe ich vorsorglich darauf hingewiesen, dass dies keine Höhergruppierung im Sinne des § 17 (5) TvöD darstellt.
Ich bat um schriftliche Bestätigung der Eingruppierung in die EG 9c unter Beibehaltung der bisher erworbenen Stufenlaufzeiten.
Heute erhielt ich einen Anruf ich solle einen Änderungsvertrag bezüglich meines "Antrages auf Höhergruppierung" unterschreiben. Wenn ich diesen nicht unterschreibe, bleibe ich nach Aussage des Personalers in der 9b.
Nun meine Frage. Ist ein Änderungsvertrag bei einer Berichtigung der Eingruppierung möglich und kann ich etwas falsch machen, wenn ich diesen trotz der eindeutigen Regelungen im Rahmen der Tarifautomatik unterschreibe?