Hallo zusammen,
meine Frage wäre: wann ist die Befristung eines mit Sachgrund (Elternzeit) befristeten Arbeitsvertrags unwirksam? Sprich: was müsste alles geschehen, um Anspruch auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung zu haben.
Hintergrund: mein jetziger Arbeitsvertrag befristet vom 12.05.20-31.11.2021 ist "für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes nach MutterschutzGesetz, längstens bis 31.11.2021" abgeschlossen. Jedoch besteht der Mutterschutz (also der Grund der Befristung) gar nicht mehr. Wenn, dann ist das ja jetzt schon Elternzeit. Hinzu kommt, dass meine Tätigkeitsdarstellung am 01.06.21 plötzlich geändert wurde und ich von E7 in E9a höhergruppiert wurde. Wären das Gründe, die zu einer entfristung führen?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Marie