Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Auszubildender wird im Ausbilungsbetrieb übernommen. Im letzten Ausbildungsjahr wurde dieser, auf Grund eines Personalengpasses, bereits auf der Stelle eigesetzt, die er nach der Ausbilung besetzten soll.
Die Stelle ist nach EG 6 bewertet, könnte ggf. bei neuer Bewertung auch höher ausfallen.
Nun ist die Ausbildung beendet und der Auszubildende soll, auf dieser Stelle, in EG 5 / 1 übernommen werden.
Kann das korrekt sein?
Viele Grüße