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Entgeldgruppe nach Übernahme

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Andre As:
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ein Auszubildender wird im Ausbilungsbetrieb übernommen. Im letzten Ausbildungsjahr wurde dieser, auf Grund eines Personalengpasses, bereits auf der Stelle eigesetzt, die er nach der Ausbilung besetzten soll.
Die Stelle ist nach EG 6 bewertet, könnte ggf. bei neuer Bewertung auch höher ausfallen.

Nun ist die Ausbildung beendet und der Auszubildende soll, auf dieser Stelle, in EG 5 / 1 übernommen werden.

Kann das korrekt sein?

Viele Grüße

Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Bastel:
Wenn die übertragenen Tätigkeiten zu EG6 führen, ist auch EG6 zu bezahlen.

Andre As:
Hallo und danke für die raschen Antworten.

Ich dachte mir schon, dass das so, wie Seitens der PA geplant, nicht rechtens sein kann.

Viele Grüße

Lars73:
Es ist ja nicht klar ob wirklich Aufgaben der E6 übertragen wurden.

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