Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierungsantrag Rücknahme
Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf des Einvernehmens zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Sie kann seitens des AG also nur durch jemanden erfolgen, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf.
Kaiser80:
Grundsätzlich durch den, den der AG dazu bestimmt. Bspw. Personalressort o.ä.
Die Übertragung der Aufgaben sollte dem Nachweisgesetz genüge tun. Wir nutzen bspw. die Stellenbeschreibung
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