Autor Thema: Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?  (Read 6746 times)

Chris4434

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Hallo liebe Community,
Ich hoffe Ihr könnt mir da etwas genaueres sagen,
Ich habe eine Ausbildung zum Vfa 2017 abgeschlossen und könnte dieses Jahr eine 2 jährige Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt machen(mittlerer Dienst).
mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt ist man ja auch Beamter auf Bewährung und wird nach erfolgreichem Abschluss mur im mittleren Dienst verbeamtet.
Bis zu welcher Besoldungsgruppe wäre das ?

Könnte ich mich dann auch auf Stellen ab EG 9b bewerben?
Weil den Angestelltenlehrgang 2 kriege ich nicht und versuche es schon seit 3 Jahren.
Zählt diese Ausbildung genauso wie der Angestelltenlehrgang 2 und könnte man sich dann auch auf Stellen ab EG 9b zum Beispiel bezahlt werden bewerben ?

Vielen Dank im Voraus 

carriegross

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #1 am: 22.06.2021 18:44 »
Ich kenne stinknormale Vfas, die mit 9c eingruppiert sind. Bei der Kirche solls Vfas geben, die mit 10 oder 11 eingruppiert sind.

Chris4434

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #2 am: 22.06.2021 19:02 »
Ich kenne stinknormale Vfas, die mit 9c eingruppiert sind. Bei der Kirche solls Vfas geben, die mit 10 oder 11 eingruppiert sind.


Das ist leider keine konkrete Antowrt auf meine Frage…
Aber danke Trotzdem 😊

carriegross

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #3 am: 22.06.2021 19:14 »
Stimmt. Damit wollte ich nur aufzeigen, dass man nicht zwingend den Vfw/AL2 benötigt, um mehr zu bekommen, als ne 8. ;-) IdR ist ja bei 8 Ende im Gelände.

Kommunalgenie

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #4 am: 23.06.2021 08:04 »
Verwaltungsfachwirt > AL2

der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes.

Schokobon

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #5 am: 23.06.2021 08:38 »
Ich habe eine Ausbildung zum Vfa 2017 abgeschlossen und könnte dieses Jahr eine 2 jährige Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt machen(mittlerer Dienst).
mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt ist man ja auch Beamter auf Bewährung und wird nach erfolgreichem Abschluss mur im mittleren Dienst verbeamtet.
Bis zu welcher Besoldungsgruppe wäre das ?
Meinst du vielleicht die Ausbildung zum Verwaltungswirt?
Das wäre der Vorbereitungsdienst zum Beamten im mittleren Dienst A6 - A9m
Einstiegsamt ist dann A6
Du könntest damit nicht im g.D. verbeamtet zu werden.

Könnte ich mich dann auch auf Stellen ab EG 9b bewerben?
Weil den Angestelltenlehrgang 2 kriege ich nicht und versuche es schon seit 3 Jahren.
Zählt diese Ausbildung genauso wie der Angestelltenlehrgang 2 und könnte man sich dann auch auf Stellen ab EG 9b zum Beispiel bezahlt werden bewerben ?
Bewerben kannst du dich im Angestelltenbereich auf alle Stellen, egal welche EG. Wenn du genommen wirst aber die persönlichen Voraussetzungen nicht erfülltst landest du eine EG tiefer.
Viele AG machen den Berufsabschluss "Verwaltungsfachwirt" zur Voraussetzung. Dazu musst du dann den Angestelltenlehrgang 2 nebst Prüfung absolvieren. Den kannst du privat auf eigene Kosten jederzeit absolvieren.

Fragmon

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #6 am: 23.06.2021 11:59 »
Der Verwaltungswirt (Laufbahnausbildung mittlerer Dienst) dauert zwei Jahre und befähigt zur Übertragung von Aufgaben der Besoldungsgruppe A5/6 bis A9. Ein weiterkommen ist nicht möglich, da die Laufbahnbefähigung nicht vorliegt. Der Angestelltenlehrgang setzt auf den VFA drauf und vermittelt umfassende Kenntnisse, so dass damit meist eine Aufgabenübertragung im Bereich E9x bis E12 möglich ist. Aufgrund, dass der Abschluss seitens der Bildungseinrichtungen vergeben werden und dort eine Noteninflation herrscht gibt es in einigen Bundesländern einen "staatlich" abgenommen Abschluss. Dieser heißt Verwaltungsfachwirt und wird zentral von den Bundesländern abgenommen.

Mit dem Abschluss zum VFA erwirbst du ebenfalls die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. Die Absolvierung des Vorbereitungsdienst zum Verwaltungswirt ist somit komplette Verschwendung.

Es ist zu beachten, dass man mit dem Verwaltungsfachwirt keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst erwirbt. Dies ist nur mit einem Studium möglich.

FGL

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #7 am: 23.06.2021 12:23 »
Mit dem Abschluss zum VFA erwirbst du ebenfalls die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. Die Absolvierung des Vorbereitungsdienst zum Verwaltungswirt ist somit komplette Verschwendung.
Woraus ergibt sich das?

Schokobon

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #8 am: 23.06.2021 12:50 »
Es ist zu beachten, dass man mit dem Verwaltungsfachwirt keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst erwirbt. Dies ist nur mit einem Studium möglich.
Korrekt.
Wohl aber ermöglicht ein erfolgreicher Abschluss zum Verwaltungsfachwirt den Aufstieg aus der Laufbahn des mittleren Dienstes zum gehobenen Dienst; bei Vorliegen der restlichen Voraussetzungen.
Dazu muss man aber die Laufbahn m.D. durchlaufen.

Fragmon

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #9 am: 23.06.2021 13:10 »
Mit dem Abschluss zum VFA erwirbst du ebenfalls die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. Die Absolvierung des Vorbereitungsdienst zum Verwaltungswirt ist somit komplette Verschwendung.
Woraus ergibt sich das?

Das ist in den jeweiligen Laufbahnverordnungen des Landes geregelt.

Bspw.
Sachsen - VwV LaVoV
Brandenburg - LVO

Sjuda

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #10 am: 23.06.2021 13:32 »
Verwaltungsfachwirt > AL2

der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes.

Was soll denn eine  "Qualifizierung ähnlich dem Bachelor" sein und was hat das mit einem Begriff aus dem Beamtenrecht zu tun?

Die bisher am wenigsten hilfreiche Antwort des Threads.

Jockel

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #11 am: 23.06.2021 14:56 »
Verwaltungsfachangestellte/r
...ist ein BBiG-Beruf.

Verwaltungsfachwirt/in
...ist eine darauf aufbauende berufliche Weiterbildung mit Abschluss.
Sie gilt in den Tarifgebieten, die das vorsehen, als Erfüllung des Prüfungserfordernisses für Aufgaben ab EG 9b.
Mit dem Abschluss erwirbt man auch eine Hochschulzugangsberechtigung (für Bachelor!), die diejenigen schon lange haben, die vor dem Verwaltungsfachangestellten Abitur gemacht haben.

Wenn du Aufgaben E13 aufwärts anstrebst, ist der Verwaltungsfachwirt Zeitverschwendung. Wenn du EG9b-E12 als Ziel hast, ist der -insbesondere von der eigenen Behörde supportete- Verwaltungsfachwirt das Mittel der Wahl.

AL2 ist prinzipiell das gleiche, aber ohne Hochschulzugangsberechtigung.

Kommunalgenie

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #12 am: 23.06.2021 15:04 »
Verwaltungsfachwirt > AL2

der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes.

Was soll denn eine  "Qualifizierung ähnlich dem Bachelor" sein und was hat das mit einem Begriff aus dem Beamtenrecht zu tun?

Die bisher am wenigsten hilfreiche Antwort des Threads.

Der Verwaltungsfachwirt ist kein Begriff aus dem Beamtenrecht.
Eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor ist eine Qualifizierung die dich im DQR auf die gleiche bzw. eine ähnliche Stufe stellt. Viele sehen den Verwaltungsfachwirten als eine Art "Meistertitel", aber eben nicht im Handwerk. Diverse Bundesländer arbeiten bereits an einer Zulassung des Bachelortitels für den Verwaltungsfachwirten, daher die Formulierung "ähnlich dem Bachelor".

Fragmon

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #13 am: 24.06.2021 08:30 »
Verwaltungsfachwirt > AL2

der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes.

Was soll denn eine  "Qualifizierung ähnlich dem Bachelor" sein und was hat das mit einem Begriff aus dem Beamtenrecht zu tun?

Die bisher am wenigsten hilfreiche Antwort des Threads.

Der Verwaltungsfachwirt ist kein Begriff aus dem Beamtenrecht.
Eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor ist eine Qualifizierung die dich im DQR auf die gleiche bzw. eine ähnliche Stufe stellt. Viele sehen den Verwaltungsfachwirten als eine Art "Meistertitel", aber eben nicht im Handwerk. Diverse Bundesländer arbeiten bereits an einer Zulassung des Bachelortitels für den Verwaltungsfachwirten, daher die Formulierung "ähnlich dem Bachelor".

Exakt. Der Stundenumfang soll erheblich erweitert werden und es wird eine Abschlussarbeit im Gegensatz zur bisherigen Qualifizierung angefertigt werden müssen. Dafür soll dieser Abschluss dann nahezu (die genauen Regelungen sind noch nicht bekannt) einem Bachelor gleichgestellt werden. Eventuell wird auch die Laufbahnbefähigung mit dem neuen Abschluss erworben werden.

(es soll keine Nachqualifizierung geben, d.h. die bisherigen Absolventen schauen dann in die Röhre)

Sjuda

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Antw:Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ?
« Antwort #14 am: 28.06.2021 07:23 »
Verwaltungsfachwirt > AL2

der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes.

Was soll denn eine  "Qualifizierung ähnlich dem Bachelor" sein und was hat das mit einem Begriff aus dem Beamtenrecht zu tun?

Die bisher am wenigsten hilfreiche Antwort des Threads.

Der Verwaltungsfachwirt ist kein Begriff aus dem Beamtenrecht.
Eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor ist eine Qualifizierung die dich im DQR auf die gleiche bzw. eine ähnliche Stufe stellt. Viele sehen den Verwaltungsfachwirten als eine Art "Meistertitel", aber eben nicht im Handwerk. Diverse Bundesländer arbeiten bereits an einer Zulassung des Bachelortitels für den Verwaltungsfachwirten, daher die Formulierung "ähnlich dem Bachelor".

Natürlich nicht, ich meinte auch den Begriff des gehobenen Dienstes.  ::)
Der DQR ist das Papier bzw. den Speicherplatz nicht wert, auf dem er abgedruckt bzw. abgelegt ist. Er entfaltet hier nahezu keine praktische Relevanz.
Hinsichtlich der Aufstiegschancen gibt es keine Unterschiede zwischen AL II und dem Verwaltungsfachwirt. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, welche Qualifikationen er fordert.

Unabhängig davon wollte der Fragesteller vermutlich eher auf den Verwaltungswirt hinaus, der nichts mit dem ALII/BLII/Verwaltungsfachwirt bzw. der zweiten Prüfung im Sinne der Entgeltordnung zu tun hat.