Verwaltungsfachangestellte/r
...ist ein BBiG-Beruf.
Verwaltungsfachwirt/in
...ist eine darauf aufbauende berufliche Weiterbildung mit Abschluss.
Sie gilt in den Tarifgebieten, die das vorsehen, als Erfüllung des Prüfungserfordernisses für Aufgaben ab EG 9b.
Mit dem Abschluss erwirbt man auch eine Hochschulzugangsberechtigung (für Bachelor!), die diejenigen schon lange haben, die vor dem Verwaltungsfachangestellten Abitur gemacht haben.
Wenn du Aufgaben E13 aufwärts anstrebst, ist der Verwaltungsfachwirt Zeitverschwendung. Wenn du EG9b-E12 als Ziel hast, ist der -insbesondere von der eigenen Behörde supportete- Verwaltungsfachwirt das Mittel der Wahl.
AL2 ist prinzipiell das gleiche, aber ohne Hochschulzugangsberechtigung.