Autor Thema: [Allg] Stellenausschreibung gleiche Tätigkeit, niedrigere Besoldung  (Read 4575 times)

Apfelsaftschorlelover

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Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich folgenden Sachverhaltes.

In der Behörde XY ist das Bauen von Papierschiffchen eine elementare Dienstleistung.

Die Stelle "Papierschiffchenbauer" wurde vor vier Jahren mit einer A13 ausgeschrieben. Ein Kollege hat diese Stelle bekommen und daraufhin fleißig Papierschiffchen gebaut.
Nun ist der Kollege mit der A13 von der Dienststelle gegangen, es wurde die gleiche Stellenausschreibung herausgegeben diesmal jedoch mit einer A12.
Muss die Behörde offenlegen wieso die gleiche Aufgabe nun plötzlich niedriger Besoldet sein soll ? Ist dies einfach möglich ohne Begründung oder kann die Dienststelle bzw die Behörde einfach agieren wie sie möchte laut Stellenplan ?

einen schönen Abend wünscht auch Apfelsaftlover
« Last Edit: 27.06.2021 01:28 von Admin2 »

was_guckst_du

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..vorher wurden Papierschiffchen mit Mast gebaut und künftig nur noch solche ohne Mast...da kann dann schonmal eine A12 bei rauskommen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Tagelöhner

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Oder der vorherige A13 hat seinem Vorgesetzten regelmäßig das Klopapier beim Toilettengang gereicht und in seiner Freizeit noch dessen Rasen gemäht, oder einfach Stillschweigen über dessen Leichen im Keller bewahrt, oder oder oder.

Guardian

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Nach gewissen Zeitablauf müssen bei uns vor jeder Stellenausschreibung die Arbeitsplatzbeschreibungen geprüft / akutalisiert werden. Sollten sich zwischenzeitlich die Tätigkeitsschwerpunkte verschoben haben, kann dann im Ergebnis auch eine Stufe weniger raus kommen. Das sieht man dann auch nicht unbedingt an der Stellenausschreibung.