Autor Thema: [Allg] Laufbahnbefähigung nur i. d. Bundesland gültig i. d. man die Ausbildung…  (Read 2365 times)

Chris4434

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Hallo liebe Community,
ist eine erworbene Laufbahnbefähigung z.B. mittlerer Dienst (Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt) nur in dem Bundesland gültig in dem man die Ausbildung gemacht hat ?


Bsp. normale vfa ist ja bundesweit gültig.

Wäre die Befähigung zum mittleren Dienst, wenn man diese z.B. bei der Stadt Köln macht nur in NRW gültig oder zählt diese Befähigung zum mittleren Dienst auch auf stellen in einem anderen Bundelsnd z.B. Niedersachsen.

Vielen Dank im Voraus 😊
« Last Edit: 23.06.2021 01:03 von Admin2 »

Landsknecht

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Mit der Ausbildung im mittleren Dienst ist man Verwaltungswirt und kein Verwaltungsfachwirt. Ansonsten siehe BRRG, falls Du im mittleren Dienst deine Ausbildung beendet hast, solltest du dir diese Fragen selbst beantworten können 8)

Feidl

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Kommt drauf an, wie unterschiedlich die Ausbildungsinhalte sind. Meist wird es wohl anerkannt werden, muss aber nicht. Eventuell kann dich der neue Diestherr verpflichten noch paar zusätzliche Ausbildungsstunden zu nehmen, damit deine Befähigung auch in dem anderen Land gilt.