Hallo,
zunächst: ich verstehe hier unter Umsetzung folgendes (wenn "Umsetzung" nicht richtig: bitte den Begriff korrigieren:
ein Beamter (technischer Dienst) wird an derselben Dienststelle mit xx% seiner Aufgaben innerhalb eines Referats zu anderen Aufgaben eingeteilt, weil das andere Team "Leute" braucht, ist somit laut Stellenplan auch diesem andere Team zugeteilt, fehlt aber zu xx% nun im ersten Team. Diese Änderung wurde, soweit bekannt, nicht ausgeschrieben, selber Dienstort etc.
Die "Umsetzung" erfolgte, da der Beamte mit den bisherigen Tätigkeiten und dem Team unzufrieden war.
Ist dies in dieser Form so zulässig oder hätte eine Ausschriebung erfolgen müssen?
Käme hier eine Konkurrenteklage in Frage?
Konsequenzen für den Personalverantwortlichen, der dies veranlasst hat?
Wenn mehr Details nötig, bitte mitteilen.
Vielen Dank für Feedback!