Autor Thema: Sonderurlaub für Hochzeit  (Read 7067 times)

Acastus

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Sonderurlaub für Hochzeit
« am: 23.06.2021 08:29 »
Hallo

Ich heirate demnächst. Wie ist das gibt es dafür einen Tag Sonderurlaub?

danke

Spid

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #1 am: 23.06.2021 08:33 »
Das dürfte ein wichtiger Grund sein - und da der AG bei Sonderurlaub das Entgelt nicht fortzahlen muß, müßten dem schon enorme und dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, als daß eine vorzunehmende Interessenabwägung zu Deinen Ungunsten ausgehen könnte.

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #2 am: 23.06.2021 11:28 »
Einige AG gewähren für die eigene Eheschließung bezahlte Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 3 TVöD, obwohl die Eheschließung meiner Meinung nach bewusst nicht in die abschließende Aufzählung § 29 Abs. 1 TVöD aufgenommen wurde, weil u.a. die Eheschließung des AN im BAT noch für bezahlten Urlaub qualifizierte, also bewusst gestrichen wurde.

Versuchen kannst Du es aber. Die Gewährung der bezahlten Freistellung steht dann eben im pflichtgemäßen Ermessen des AG.

Spid

  • Gast
Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #3 am: 23.06.2021 11:40 »
Nein, mit §29 Abs. 1 TVÖD sind die Möglichkeiten der bezahlten Freistellung aus persönlichen Gründen abschließend geregelt. §29 Abs. 3 Satz 1 TVÖD kann sich nur auf sonstige - und eben keine persönlichen - Gründe stützen, im Gegensatz zu Satz 2, der über die PE eben auch für persönliche Gründe gilt, die nicht in Abs. 1 genannt woden sind. Satz 2 ermöglicht aber lediglich die unbezahlte Freistellung.

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #4 am: 23.06.2021 11:55 »
Warum sollte ein AG nicht denken können, die sonstigen dringenden Gründe des § 29 Abs. 3 Satz 1 könnten auch persönlicher Natur sein?

Und warum sollte man das Versagen der AG nicht für den eigenen Vorteil nutzen?

Spid

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #5 am: 23.06.2021 12:04 »
Ob er das denkt oder nicht denkt, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist, daß es nicht so ist - und mithin nicht gestützt auf diese Norm Arbeitsbefreiung gewährt werden kann.

was_guckst_du

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #6 am: 23.06.2021 12:07 »
...da es im Sinne des AG sein dürfte, dass seine Beschäftigten einen gesunden Lebenswandel führen und eben dieser - zumindest bei den meisten männlichen Beschäftigten - spätestens mit der Eheschließung eintreten wird (denn ab diesem Zeitpunkt findet oft ein "Hosenwechsel" statt, mit der Folge, dass das bisherige unkontrollierte und ungesunde männliche Lotterleben mit "Wein, Weib und Gesang" übergeleitet wird in ein monogames Leben mit regelmäßigen Mahlzeiten ohne Pommes und Currywurst)...

...so gesehen, müsste der AG eigentlich mindestens 1 Woche bezahlten Sonderurlaub gewähren (zumindest den männlichen Beschäftigten)...  ;) ;D 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #7 am: 23.06.2021 12:11 »
Es gibt bei TB keinen bezahlten Sonderurlaub.

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #8 am: 23.06.2021 12:38 »
Ob er das denkt oder nicht denkt, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist, daß es nicht so ist - und mithin nicht gestützt auf diese Norm Arbeitsbefreiung gewährt werden kann.

Kann man so, oder so sehen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Freistellung-bei-Hochzeit--f104489.html

"...Allerdings "kann" der Arbeitgeber nach § 29 Abs. 3 TVöD "in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts ... gewähren". Das dem Arbeitgeber durch diese Vorschrift eingeräumte Ermessen ist im Falle der eigenen Hochzeit oder der Erstkommunion/Konfirmation der eigenen Kinder aber nicht "auf null reduziert". Denn dann bestünde faktisch in den genannten Fällen gerade ein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Dieses Ergebnis widerspräche indes dem in § 29 Abs. 1 TVöD dokumentierten Willen der Tarifvertragsparteien."

Kat

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #9 am: 23.06.2021 12:38 »
Eine Trauung dauert 20 Minuten. Da muß man nicht frei nehmen, schon gar nicht bezahlt zusätzlich.

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #10 am: 23.06.2021 12:43 »
Wo? Im Drive-thru tunnel of Love in Las Vegas?

Spid

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #11 am: 23.06.2021 12:50 »
Ob er das denkt oder nicht denkt, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist, daß es nicht so ist - und mithin nicht gestützt auf diese Norm Arbeitsbefreiung gewährt werden kann.

Kann man so, oder so sehen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Freistellung-bei-Hochzeit--f104489.html

"...Allerdings "kann" der Arbeitgeber nach § 29 Abs. 3 TVöD "in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts ... gewähren". Das dem Arbeitgeber durch diese Vorschrift eingeräumte Ermessen ist im Falle der eigenen Hochzeit oder der Erstkommunion/Konfirmation der eigenen Kinder aber nicht "auf null reduziert". Denn dann bestünde faktisch in den genannten Fällen gerade ein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Dieses Ergebnis widerspräche indes dem in § 29 Abs. 1 TVöD dokumentierten Willen der Tarifvertragsparteien."

Wenn ich die drei Penner an der Trinkhalle unten an der Ecke frage, sehen die das vielleicht auch so oder so. Man sollte halt jemanden fragen, der sich damit auskennt - oder der zumindest mal die hinrechende anwaltliche Sorgfalt walten läßt und einige Kommentare zu den tariflichen Normen rezipiert, unter denen es nicht mal eine Minder- sondern, soweit ich das überblicke, nur eine Einzelmeinung gibt, die seine Sichtweise im Ergebnis, nicht mal in der Argumenation stützt.

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #12 am: 23.06.2021 12:57 »
Ist ja richtig. Und dennoch halten auch einige Arbeitsgerichte - anders als die Kommentatoren - die Gewährung aufgrund von § 29 Abs. 3 S 1 TVöD für möglich.

Es bleibt festzuhalten, dass ein entsprechender Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann, zumindest bei nicht ganz so "guten" AG.

Spid

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #13 am: 23.06.2021 13:01 »
Er führt aber eben nicht zu einer Gewährung von Arbeitsbefreiung nach §29 Abs. 3 Satz 1 TVÖD.

Angesichts des Umstandes, daß es keinen Anspruch gibt, sehe ich keinen Anwendungsfall, in dem ein ArbG darüber zu entscheiden gehabt haben sollte. Gibt es da ein AZ?

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Antw:Sonderurlaub für Hochzeit
« Antwort #14 am: 23.06.2021 13:05 »
Ich habe dort: https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/sonderurlaub-hochzeit-was-gilt aufgrund: "..Dennoch gehen die Arbeitsgerichte davon aus, dass zumindest bei der eigenen Hochzeit die Regelung des § 29 Abs. 3 TVöD eine Einbeziehung dieses – für den einzelnen Arbeitnehmer so wichtigen, persönlichen – Anlasses möglich ist. Gegenstimmen weisen allerdings darauf hin, dass die Eheschließung möglicherweise bewusst nicht in die abschließende Aufzählung des § 29 Abs. 1 TVöD aufgenommen wurde." mal nachgefragt und werde es mitteilen, wenn ich eine Antwort erhalte.