Sonderurlaub für Hochzeit

Begonnen von Acastus, 23.06.2021 08:29

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Spid

§29 Abs. 3 Satz 2 TVÖD ist ja auch möglich, siehe die zugehörige PE, lediglich Satz 1 nicht. Die Aussage, "die Arbeitsgerichte [gingen] davon aus, dass zumindest bei der eigenen Hochzeit die Regelung des § 29 Abs. 3 TVöD eine Einbeziehung dieses – für den einzelnen Arbeitnehmer so wichtigen, persönlichen – Anlasses möglich ist", ist mithin so zutreffend, wie sie ungeeignet ist, den "Gegenstimmen" - also der hM - entgegenzutreten.

Dienstbeflissen

Da es ja auch dort um Freistellung unter Fortzahlung des Entgeltes geht, wäre es völlig ungeeignet die Möglichkeit von § 29 Abs. 3 Satz 2 dort zu erwähnen. Weil es mich nun interessiert habe ich dort nach einem entsprechenden Urteils eines Arbeitsgerichtes gefragt, welches die entgeltliche Freistellung gem. § 29 Abs. 3 Satz 1 für möglich hält.

Sehr wahrscheinlich aber wirst Du recht haben und es existiert keines.

Dakmer

Zitat von: Dienstbeflissen am 23.06.2021 12:43
Wo? Im Drive-thru tunnel of Love in Las Vegas?

Die Trauung dauert tatsächlich nicht so lange. 30 min. reichen.
Aber der Fragesteller will vielleicht die ganze Familie mitnehmen, hinterher einen kleinen Empfang und später die große Party.

Dienstbeflissen

Ja, der eigentliche Akt ist oft kürzer als das Drum-Herum..

was_guckst_du

...du meinst jetzt die Hochzeitsnacht oder? ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

tina92

Zitat von: was_guckst_du am 23.06.2021 15:18
...du meinst jetzt die Hochzeitsnacht oder? ;D
Bester Post dieser Woche ;D