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Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?

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Spid:
Stellen sind ja nun unbeachtlich. Mithin müßte also eine der Entgeltgruppe entsprechende Tätigkeit übertragen werden. Die Nichtverfügbarkeit einer solchen war Bestandteil meiner Fragestellung.

was_guckst_du:
...Nichtverfügbarkeit gibts im öD nicht...was nicht passt, wird passend gemacht... 8)

Tagelöhner:
Kenne ich aus einigen Fällen auch so, erst wenn der "Handlungsdruck" auf die eingefahrenen Verantwortlichen, die ungern Entscheidungen von gewisser Tragweite treffen, groß genug wird, werden Prinzipien usw. über den Haufen geworfen.

Am Ende wird die auszuübende Tätigkeit inkl. Zeitanteilen halt passend zur bisherigen Entgeltgruppe gemacht, und der Mitarbeiter darf dann im stillen Kämmerlein Bleistifte spitzen bis er von Langeweile und sozialer Isolation geplagt frustriert kündigt. Das sowas eigentlich Betrug am Steuerzahler darstellt wird eine gewisse Zeit in Kauf genommen, in der Hoffnung, dass sich das Problem schon zeitnah von alleine lösen wird.

Spid:

--- Zitat von: was_guckst_du am 24.06.2021 11:09 ---...Nichtverfügbarkeit gibts im öD nicht...was nicht passt, wird passend gemacht... 8)

--- End quote ---

Also habt Ihr stets irgendwelche auszuübenden Tätigkeiten, die niemandem übertragen sind, aller möglichen Wertigkeiten, die Ihr dann passend übertragen könnt, falls das mal erforderlich würde? Schließlich hat der AN ja einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf angemessene Beschäftigung...

was_guckst_du:
..so einen "Pool" hatten wir wirklich mal...die Zeiten sind aber aufgrund von latenter Personalknappheit vorbei...im Moment haben wir zahlreiche unbesetzte Stellen...da ist immer etwas passendes dabei (wobei die geschilderten Fälle nur sehr selten vorkommen)...

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