Autor Thema: Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?  (Read 3449 times)

amuthon

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Moin zusammen,

immer wieder höre ich von folgender Begebenheit:
Ein Arbeitnehmer bekommt eine neue, an die Zeit angepasste Tätigkeitsdarstellung. Dadurch und weil die alte Darstellung schon sehr alt war, rutschte der Dienstposten eine oder zwei Entgeltgruppen höher.

Immer wieder wird dann gesagt, dass in dem Fall der Mitarbeiter erst einmal keinen Anspruch auf die Höherdotierung hätte, weil die Stelle in dem Fall neu ausgeschrieben werden müsste. Das klingt für mich immer etwas befremdlich.

Kann mich mal jemand aufklären, wie das in so einem Fall wirklich geregelt ist?
(Abgesehen mal davon, dass man - wenn man den AN behalten möchte - ja immer eine Lösung findet.)

Danke
Ralf

Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #1 am: 24.06.2021 10:00 »
Sofern es sich um die Tarifregime im öD handelt, kann es solche Begebenheiten nicht geben. Der TB ist entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit engruppiert. Stellen und welchen Wert irgendwer diesen beimißt und ob sie überhaupt vorhanden sind, sind diesbezüglic unbeachtlich. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf des Einvernehmens zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Ist es mindestens implizit hergestellt, ist der TB entsprechend eingruppiert. Ist es das nicht, ändert sich auch nichts - weder die auszuübende Tätigkeit noch die Eingruppierung. Weder besteht eine generelle Ausschreibungspflicht noch müßte der AN sich auf eine solche Ausschreibung bewerben. Er hat vielmehr den Anspruch, entsprechend seiner Eingruppierung beschäftigt zu werden.

was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #2 am: 24.06.2021 10:51 »
...gleichwohl gibt es auch hier wieder Unterschiede in der Theorie und Praxis...

...in meiner Behörde z.B. gibt es sogenannte Ausschreibungsrichtlinien...danach sind höherwertige Stellen grundssätzlich auszuschreiben und der jeweilige Stelleninhaber muss sich ggfls auf seine eigene Stelle bewerben...nur in geregelten Ausnahmefällen (Stelleninhalt hat sich nicht über 50% geändert), kann der Stelleninhaber direkt von einer Höhergruppierung profitieren...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #3 am: 24.06.2021 11:02 »
Und wenn er sich nicht bewirbt? Oder er sich bewirbt und nicht durchsetzt? Und keine Tätigkeit entsprechend seiner Eingruppierung verfügbar ist? Betriebsbedingte Kündigung, die aufgrund der Sozialauswahl dann einen ganz anderen Mitarbeiter trifft, dessen Tätigkeit dann durch ersteren übernommen wird?

was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #4 am: 24.06.2021 11:04 »
...Umsetzung auf gleichwertige (ursprüngliche Wertigkeit) Stelle...notfalls "Unterbringungsfall"
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #5 am: 24.06.2021 11:06 »
Stellen sind ja nun unbeachtlich. Mithin müßte also eine der Entgeltgruppe entsprechende Tätigkeit übertragen werden. Die Nichtverfügbarkeit einer solchen war Bestandteil meiner Fragestellung.

was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #6 am: 24.06.2021 11:09 »
...Nichtverfügbarkeit gibts im öD nicht...was nicht passt, wird passend gemacht... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Tagelöhner

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #7 am: 24.06.2021 11:48 »
Kenne ich aus einigen Fällen auch so, erst wenn der "Handlungsdruck" auf die eingefahrenen Verantwortlichen, die ungern Entscheidungen von gewisser Tragweite treffen, groß genug wird, werden Prinzipien usw. über den Haufen geworfen.

Am Ende wird die auszuübende Tätigkeit inkl. Zeitanteilen halt passend zur bisherigen Entgeltgruppe gemacht, und der Mitarbeiter darf dann im stillen Kämmerlein Bleistifte spitzen bis er von Langeweile und sozialer Isolation geplagt frustriert kündigt. Das sowas eigentlich Betrug am Steuerzahler darstellt wird eine gewisse Zeit in Kauf genommen, in der Hoffnung, dass sich das Problem schon zeitnah von alleine lösen wird.

Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #8 am: 24.06.2021 12:19 »
...Nichtverfügbarkeit gibts im öD nicht...was nicht passt, wird passend gemacht... 8)

Also habt Ihr stets irgendwelche auszuübenden Tätigkeiten, die niemandem übertragen sind, aller möglichen Wertigkeiten, die Ihr dann passend übertragen könnt, falls das mal erforderlich würde? Schließlich hat der AN ja einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf angemessene Beschäftigung...

was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #9 am: 24.06.2021 12:24 »
..so einen "Pool" hatten wir wirklich mal...die Zeiten sind aber aufgrund von latenter Personalknappheit vorbei...im Moment haben wir zahlreiche unbesetzte Stellen...da ist immer etwas passendes dabei (wobei die geschilderten Fälle nur sehr selten vorkommen)...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #10 am: 24.06.2021 12:32 »
Spannend. Und ist das nicht irgendwie ziemlich ressourcenverbrauchend? Ich meine, je nachdem, ob es sich jetzt um eine spezialisierte Behörde oder einen Gemischwarenladen handelt, könnte es ja sein, daß der Bauingenieur aus dem Bauamt, der das Spielchen mit "bewirb Dich auf Deine Stelle" nicht mitmacht und mit dem man dann entsprechend keine Tätigkeitsänderung von E12 auf E13 vereinbaren kann, dann eine E12-Tätigkeit beim Ausländeramt oder Sozialamt erhält, für die er ja erst geschult werden muß - während die E13-Tätigkeit im Bauamt dann ja vielleicht sogar brachliegt, weil sich darauf ggfs. keiner bewirbt.

öfföff

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #11 am: 24.06.2021 12:40 »
Das was was_guckst_du beschreibt ist weit verbreiteter usus. Kenne ich auch.

was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #12 am: 24.06.2021 13:14 »
...man ist froh über jeden Bauingenieur, den man hat...mit Spezialisten werden solche Spielchen gar nicht erst angefangen...das ist ein schlechtes Beispiel..

...aber auf "Generalisten" wird das schonmal angewendet...die sind ja grundsätzlich auf alle Verwaltungsstellen einsetzbar...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #13 am: 24.06.2021 13:17 »
Ich denke, es gibt Ausschreibungsrichtlinien - oder sind die willkürlicher Beliebigkeit oder beliebiger Willkür unterworfen?

was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #14 am: 24.06.2021 13:20 »
...wir sprechen doch über die Folgen von Ausschreibungsrichtlinien...der Stelleninhaber, der dabei "rausfällt" erhält die bisher nicht besetzbare freie aber gleichwertige Stelle...
Gruß aus "Tief im Westen"

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