In vorherigen Behörden war es vorher auch so. Es war mit dem Personalrat abgestimmt, dass sollte die Stelle durch Überprüfung der Eingruppierung höherwertiger sein als angenommen, diese auszuschreiben ist. Auch wenn nur das Personalreferat Aufgaben übertragen kann sind einige Tätigkeitsbeschreibungen so alt, dass diese inzwischen überholt sind und der Referatsleiter die Aufgaben (auch wenn offiziell nicht erlaubt) geändert hat. Um nicht den 0815 Mitarbeiter die Aussage zu geben "danke für die kostenlose Arbeit aber nur das Personalreferat darf Aufgaben übertragen" wurde die Tätigkeitsbeschreibung anhand der neuen Aufgaben erstellt. Damit jedoch der Vorgesetze nicht nur seinen Lieblingen stückweise höherwertige Aufgaben überträgt wurde dieses semikorrekte Konstrukt geschaffen. Der Beschäftigte muss sich demnach auf seine eigene Stelle bewerben.
In einigen Fällen wo absehbar war, dass sich die Person in einem Auswahlverfahren nicht durchsetzen würde (letztes Bewerbungsgespräch vor 20 Jahren) wurde in Abstimmung mit der Person entschieden, die Aufgaben wieder der ursprünglichen Entgeltgruppe anzupassen, indem höherwertige Aufgaben entzogen wurden.