Autor Thema: Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?  (Read 3515 times)

was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #15 am: 24.06.2021 13:22 »
,,,und sollte eine solche Stelle nicht vorhanden sein, wird eben eine "gebastelt"... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #16 am: 24.06.2021 13:23 »
Du hast doch ausgeführt, mit "Spezialisten" würden solche "Spielchen" gar nicht erst angefangen.

was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #17 am: 24.06.2021 13:28 »
....bei Spezialisten ist die plötzlich höherwertige Stelle eben so zugeschnitten, dass der Ausnahmefall der Ausschreibungsrichtlinie eintritt und die Stelle nicht ausgeschrieben werden muss...

...der öD läuft - was die Zuschneidung von Tätigkeiten für eine Stelle betrifft - oft zu ungeahnter Kreatrivität auf...zuerst wird die (gewünschte) Wertigkeit festgelegt und dann werden die Tätigkeiten übertragen bis es passt...

Gruß aus "Tief im Westen"

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was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #18 am: 24.06.2021 13:30 »
...das trifft dann aber nicht nur auf Spezialisten zu, die man unbedingt halten will, sondern auch auf Personen, die anscheinend einen guten Draht zu Entscheidungsträgern haben und denen man was Gutes tun will... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #19 am: 24.06.2021 13:31 »
Also nicht beliebige Willkür, sondern willkürliche Beliebigkeit.

was_guckst_du

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #20 am: 24.06.2021 13:34 »
...man kann es so sehen...ich habe schon haarsträubende Fälle erlebt...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Damiane

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #21 am: 24.06.2021 14:51 »
Problem ist, dass viele Personaler keinen Dunst davon haben, was der einzelne Mitarbeiter im Fachamt für tatsächliche Aufgaben zu erledigen hat und wie diese tariflich einzuordnen sind. Anders kann ich mir die Diskrepanz bei Stellenausschreibungen nicht erklären. Kommune A sucht Mitarbeiter Einwohnermeldeamt in E6, Kommune B in E8. Beide Stellen mit gleichem Anforderungsprofil.

Tagelöhner

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #22 am: 24.06.2021 16:49 »
Das mag sicherlich in vielen Fällen zutreffen, dennoch liegt sowas auch oft daran, dass die Kommune A einfach haushalterisch nur noch unbesetzte Stellen in E6 zur Verfügung hat und ja jeden Tag ein Dummer aufsteht, der die Arbeit dann auch für das Geld macht. In den unteren Entgeltgruppen ist "der öD" ja schließlich absolut konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft.

In der Praxis gilt schlichtweg meistens: Haushaltsrecht > Tarifrecht, solange bis jemand das Arbeitsgericht involviert um hier für den Einzelfall eine Korrektur zu erwirken.
« Last Edit: 24.06.2021 17:02 von Tagelöhner »

Fragmon

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #23 am: 25.06.2021 07:42 »
In vorherigen Behörden war es vorher auch so. Es war mit dem Personalrat abgestimmt, dass sollte die Stelle durch Überprüfung der Eingruppierung höherwertiger sein als angenommen, diese auszuschreiben ist. Auch wenn nur das Personalreferat Aufgaben übertragen kann sind einige Tätigkeitsbeschreibungen so alt, dass diese inzwischen überholt sind und der Referatsleiter die Aufgaben (auch wenn offiziell nicht erlaubt) geändert hat. Um nicht den 0815 Mitarbeiter die Aussage zu geben "danke für die kostenlose Arbeit aber nur das Personalreferat darf Aufgaben übertragen" wurde die Tätigkeitsbeschreibung anhand der neuen Aufgaben erstellt. Damit jedoch der Vorgesetze nicht nur seinen Lieblingen stückweise höherwertige Aufgaben überträgt wurde dieses semikorrekte Konstrukt geschaffen. Der Beschäftigte muss sich demnach auf seine eigene Stelle bewerben.

In einigen Fällen wo absehbar war, dass sich die Person in einem Auswahlverfahren nicht durchsetzen würde (letztes Bewerbungsgespräch vor 20 Jahren) wurde in Abstimmung mit der Person entschieden, die Aufgaben wieder der ursprünglichen Entgeltgruppe anzupassen, indem höherwertige Aufgaben entzogen wurden.

Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #24 am: 25.06.2021 07:50 »
Das mag sicherlich in vielen Fällen zutreffen, dennoch liegt sowas auch oft daran, dass die Kommune A einfach haushalterisch nur noch unbesetzte Stellen in E6 zur Verfügung hat und ja jeden Tag ein Dummer aufsteht, der die Arbeit dann auch für das Geld macht. In den unteren Entgeltgruppen ist "der öD" ja schließlich absolut konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft.

In der Praxis gilt schlichtweg meistens: Haushaltsrecht > Tarifrecht, solange bis jemand das Arbeitsgericht involviert um hier für den Einzelfall eine Korrektur zu erwirken.

Ja nachdem, wie sich dann vor dem ArbG eingelassen wird, müßte dann im Anschluß die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Betrugs ermitteln.

Spid

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #25 am: 25.06.2021 07:52 »
In vorherigen Behörden war es vorher auch so. Es war mit dem Personalrat abgestimmt, dass sollte die Stelle durch Überprüfung der Eingruppierung höherwertiger sein als angenommen, diese auszuschreiben ist. Auch wenn nur das Personalreferat Aufgaben übertragen kann sind einige Tätigkeitsbeschreibungen so alt, dass diese inzwischen überholt sind und der Referatsleiter die Aufgaben (auch wenn offiziell nicht erlaubt) geändert hat. Um nicht den 0815 Mitarbeiter die Aussage zu geben "danke für die kostenlose Arbeit aber nur das Personalreferat darf Aufgaben übertragen" wurde die Tätigkeitsbeschreibung anhand der neuen Aufgaben erstellt. Damit jedoch der Vorgesetze nicht nur seinen Lieblingen stückweise höherwertige Aufgaben überträgt wurde dieses semikorrekte Konstrukt geschaffen. Der Beschäftigte muss sich demnach auf seine eigene Stelle bewerben.

In einigen Fällen wo absehbar war, dass sich die Person in einem Auswahlverfahren nicht durchsetzen würde (letztes Bewerbungsgespräch vor 20 Jahren) wurde in Abstimmung mit der Person entschieden, die Aufgaben wieder der ursprünglichen Entgeltgruppe anzupassen, indem höherwertige Aufgaben entzogen wurden.

Also Kontrollverlust... wenn man die Aufgaben der ursprünglichen Entgeltgruppe anpassen kann, gab es für die Erledigung der Tätigkeiten, die zur höheren Entgeltgruppe geführt hätten, offenkundig keinen Bedarf.

Fragmon

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Antw:Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?
« Antwort #26 am: 25.06.2021 15:21 »
Nein, die hatte man jemand mit entsprechender Eingruppierung oder einem Beamten übertragen ;-)