Autor Thema: Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt  (Read 1910 times)

bad

  • Gast
Hallo zusammen,
ich bin mit einem "Problem" konfrontiert, dass ich bisher nicht lösen konnte und hoffe auf kompetente Hilfe.

Ich wurde vor mehr als 25 Jahren, auf Grundlage des BAT, nach meinem Studium der Erziehungswissenschaften und Lehramt - Gymnasium (Deutsch/Englisch/Geschichte) an einer Einrichtung des Landes für Kinder mit Erziehungsschwierigkeiten eingestellt. Mein Anfangsgehalt war die Entgeltstufe IVb.

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts weiter als: unbefristet in Vollzeit; Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen; IVb mit ausstehendem Aufstieg in IVa und der Name der Einrichtung.
In meinem Gelöbnis, aber nicht im Arbeitsvertrag,  steht als Berufsbezeichnung: Sozialarbeiter/in

Jede Person welche diese Arbeitsverträge bearbeitet, ausgestellt/unterschrieben hat ist inzwischen verstorben oder schon lange in Pension.

Lange er hielt ich im Rahmen des TV-L und der Überleitung ein Vergleichsentgelt zu meinen vorherigen BAT Bezügen. Ich habe mich auch nie groß damit beschäftigt, klar war mir nur, dass ich mehr verdiente als alle anderen Angestellten in meinem Bereich, welche die E9 und später die E9a erhielten.

Die Schule ist mitlerweile keine Einrichtung der "E" Gruppe mehr, sondern ein Gymnasium mit Heim für alle möglichen Fälle, von Waisenkindern über Migrationshintergrund bis zu Kindern deren Eltern im Diplomatischen Dienst sind usw.

Mit der, verspäteten, Überleitung in die S-Tabelle erhielt ich dann ein Schreiben in welchem ich als "Erzieher" bezeichnet wurde. Nun wurde mit mitgeteilt, dass meine neue Entgeltstufe die S9 sei, ich aber keine Stufe 5/6 bekäme.
Auf meine Nachfrage wurde gewantwortet: "Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung" seien in die S9 ohne Stufe 5 und 6 überzuleiten.

Meine Kollegen (später eingestellt) wurden alle in die S8b übergeleitet.

Ich möchte keine Neiddebatte eröffnen; ist es nicht seltsam, dass ich über all die Jahre mehr verdiente als meine Kollegen und nun plötzlich hinter ihnen zurückfalle?

Hat da jemand eine Erklärung oder einen Tipp wie ich mich verhalten soll?

Viele Grüße,
und Danke.

Spid

  • Gast
Antw:Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt
« Antwort #1 am: 24.06.2021 10:19 »
Die Überleitung von Beschäftigten in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung erfolgte in S8b ohne Stufe 5 und 6, siehe §29e Abs. 1f. TVÜ-L i.V.m. Abschnitt 20.4 Anlage A zum TV-L.

bad

  • Gast
Antw:Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt
« Antwort #2 am: 24.06.2021 10:32 »
Die Überleitung von Beschäftigten in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung erfolgte in S8b ohne Stufe 5 und 6, siehe §29e Abs. 1f. TVÜ-L i.V.m. Abschnitt 20.4 Anlage A zum TV-L.

Äh ja möglicherweise, ich sehe jetzt keinen Bezug zu meinem Fall...

Meiner Meinung nach bin ich ja weder "Beschäftigter in der Tätigkeit von..." und selbst wenn hätte ich ja, wie von dir ausgeführt, in die S8b kommen müssen - das steht aber in einem krassen Missverhältnis zur IVa aus meinem Ursprungsvertrag.

Selbst als "Erzieher" wäre ich besser eingruppiert - bin ich aber nicht, sondern Magister Erziehungswissenschaften + 2 Staatsexamen (was egal ist - i know) aber Ursprünglich war ich ja "Sozialarbeiter".
« Last Edit: 24.06.2021 10:40 von bad »

Spid

  • Gast
Antw:Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt
« Antwort #3 am: 24.06.2021 10:54 »
Dann bist Du wohl nicht allzu helle.

bad

  • Gast
Antw:Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt
« Antwort #4 am: 24.06.2021 11:43 »
Möglich, sonst würde ich ja auch sicher nicht hier um Hilfe bitten oder?

Noch was hilfreiches beizutragen oder nur Pöbelei?

Spid

  • Gast
Antw:Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt
« Antwort #5 am: 24.06.2021 12:14 »
Du bist in der S8b. Du bist als Sozialarbeiter eingestellt, erfüllst die Voraussetzungen in der Person nicht und bist mithin entsprechend des "in der Tätigkeit von"-Merkmals übergeleitet. Mutmaßlich besteht Anspruch auf ein Vergleichsentgelt. Dazu verhältst du Dich aber nicht. Es berührt aber weder Überleitungsentgeltgruppe noch -stufe.

bad

  • Gast
Antw:Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt
« Antwort #6 am: 24.06.2021 14:50 »
Du bist in der S8b. Du bist als Sozialarbeiter eingestellt, erfüllst die Voraussetzungen in der Person nicht und bist mithin entsprechend des "in der Tätigkeit von"-Merkmals übergeleitet. Mutmaßlich besteht Anspruch auf ein Vergleichsentgelt. Dazu verhältst du Dich aber nicht. Es berührt aber weder Überleitungsentgeltgruppe noch -stufe.

Danke :)

Wie kann es sein, dass ich die Voraussetzungen nach BAT erfüllt habe und jetzt nicht mehr?
Wie darf ich verstehen, dass ich laut Schreiben des Schulamtes nun "Erzieher" bin und nach S9 bezahlt werde?

Das sind dann einfach fehler und unvermögen der Verantwortlichen oder wie?

In dem Schreiben vom LBV steht auch, dass ein Vergleichsentgelt gebildet wird welches dann in einer "Individuellen" Stufe endet.
Vorläufig erhalte ich seit Mai allerdings nur noch das Entgelt der S9 Stufe 4 (also weit weniger als zuvor).

Spid

  • Gast
Antw:Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt
« Antwort #7 am: 24.06.2021 18:42 »
Du mußt Dich ja nicht mit dem Versagen des AG abfinden, sondern könntest Dein zustehendes Entgelt auch einfach einklagen. S9 ist in keinster Weise nachvollziehbar.