Autor Thema: [NI] Untersuchung zur Einstellung als BaP aufgrund von Corona nicht möglich?  (Read 2537 times)

Robert92

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Hallo liebes Forum,

ich bin derzeit Beamtenanwärter und wechsel nach meiner Ausbildung die Behörde. Die neue Behörde hat das Gesundheitsamt meines Wohnortes (nicht mein Dienstherr) beauftragt, bei mir die amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. Nun habe ich mich heute nach einem Termin erkundigt und die Dame sagte mir, dass sie total überlastet sein und gar keine Zeit dafür haben derzeit. Meine Einstellung soll allerdings bereits in einem Monat erfolgen.
Kann es sein, dass ich nun nicht eingestellt werden kann? Ist es nicht die Aufgabe meines Dienstherren sich um einen Termin zu kümmern? Was kann ich tun?

Gruß Marko

clarion

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Hallo informiere den neuen Dienstherrn und bitte ihn, Dir behilflich zu sein, erkläre die Bereitschaft  ggf. in ein anderes Gesundheitsamt z.B. am Dienstort aufzusuchen.

Elur

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Hallo,
mein Sohn ist seit letztes Jahr Beamtenanwärter und auch da gab es bekanntlich ja schon Corona. Man teilte ihnen mit, dass die Untersuchung des Gesundheitsamt macht, man auf Widerruf verbeamtet wird und wenn die Untersuchung danach erfolgt und ergibt, dass man gesundheitlich nicht geeignet ist, man entlassen würde. Vielleicht ist das bei euch auch so?

Rainer Hohn

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Hallo, ich hatte ein ähnliches Problem bei meiner Verbeamtung. Ich habe meine Dienststelle darauf angesprochen und sie haben mir eine Art Blanko-Untersuchungsauftrag gegeben mit dem ich zu jedem Gesundheitsamt meines Bundeslandes gehen konnte. Daraufhin habe ich alle Landkreise abtelefoniert bis ich einen zeitnahen Termin erhielt. Hierfür ist jedoch die (schriftliche) Zustimmung des eigentlich zuständigen Gesundheitsamtes am Wohnort notwendig gewesen.

Casiopeia1981

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Im Bundesdienst darf auch der SMD der Knappschaft untersuchen. Wenn alle Stricke reißen, dann mal das ins Spiel bringen. Es gibt dazu Rundschreiben des BMI.

Feidl

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Hallo,
mein Sohn ist seit letztes Jahr Beamtenanwärter und auch da gab es bekanntlich ja schon Corona. Man teilte ihnen mit, dass die Untersuchung des Gesundheitsamt macht, man auf Widerruf verbeamtet wird und wenn die Untersuchung danach erfolgt und ergibt, dass man gesundheitlich nicht geeignet ist, man entlassen würde. Vielleicht ist das bei euch auch so?
Beamtenanwärter sind immer Beamte auf Widerruf und können nach Ende der Anwärterzeit einfach nicht übernommen werden als Beamte auf Probe. Daher sind Beamtenanwärter kaum ein Problem für die Dienstherrn.

Elur

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Das ist mir klar. Es werden dennoch auch vor einer Verbeamtung auf Widerruf Gesundheitsuntersuchungen gemacht. In diesem Fall halt nach der Ernennung zum Beamtenanwärter. Und wenn diese halt ergab, man sei gesundheitlich nicht geeignet, wäre man sofort entlassen worden. Nicht erst nach Ablauf der Ausbildung.


Saggse

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Im Rahmen der Verbeamtung zahlreicher Lehrer in Sachsen wurde die Untersuchung kurzerhand an die Hausärzte delegiert. Ich kenne keinen Lehrer, der in diesem Zusammenhang jemals einen Amtsarzt gesehen hätte - und meines Wissens sind die inzwischen auch alle BaL. Es ist also, wie es meistens ist: Wenn der Dienstherr in spe will, wird er Wege finden...

Robert92

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Danke für eure Rückmeldungen. Ich bin mal gespannt was passiert wenn die Untersuchung nicht bis zu meiner Einstellung stattfinden kann.