Autor Thema: Vertragsänderung auf Teilzeit  (Read 2808 times)

localhorst

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Vertragsänderung auf Teilzeit
« am: 24.06.2021 21:30 »
Hallo zusammen,

ich bin seit September 2020 Angestellter im öffentlichen Dienst. Nun wollte ich von 40 auf 30 Stunden runter und man hat mir einen Änderungsvertrag zugesendet. In diesem steht das ich nun als Teilzeitbeschäftigter eingestellt werden soll, soweit so gut. Aber wieso wurde das Datum der "neuen" Einstellung auf das Datum meines Beschäftigungsbeginns datiert, also letztes Jahr? Wie soll man sich das vorstellen, müsste ich nun Gehalt zurückzahlen? Ich bin gerade maximal verwirrt.

Vielleicht hat das jemand schon mal mitgemacht.

Vielen Dank im Voraus.

Isie

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Antw:Vertragsänderung auf Teilzeit
« Antwort #1 am: 24.06.2021 22:06 »
Maßgebend ist das Datum des Inkrafttreten. Wenn das fehlt, lass es nachtragen. Und kläre ab, ob  du nun dauerhaft Teilzeitbeschäftigung bist oder nur für den von dir beantragten Zeitraum.

Tagelöhner

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Antw:Vertragsänderung auf Teilzeit
« Antwort #2 am: 24.06.2021 22:11 »
Ist hierfür zwingend ein Änderungsvertrag erforderlich? Sowas lässt sich doch auch mittels Nachtrag/Nebenabrede lösen...

Spid

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Antw:Vertragsänderung auf Teilzeit
« Antwort #3 am: 24.06.2021 22:20 »
Die Hauptleistung kann kein Gegenstand einer Nebenabrede sein. Ein Änderungsvertrag sollte nur das ändern, was sich ändern soll, hier also etwa „Zwischen dem Parteien wird eine Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden auf 30 Stunden pro Woche ab dem tt.mm.jjjj vereinbart.“

localhorst

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Antw:Vertragsänderung auf Teilzeit
« Antwort #4 am: 25.06.2021 06:41 »
Hallo an alle, das Datum des Inkrafttreten steht mit drauf, es ist der 1.7. und die Teilzeitbeschäftigung gilt bis zum Ende des befristeten Vertrages. Mich wundert halt nur, dass in der Änderung steht:

"Herr XXX wird zum X. September 2020 befristet eingestellt -> als Teilzeitbeschäftigter mit 75% der durchschnittlichen regelmäßigen...." usw. und "Dieser Änderungsvertrag tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft".

Mein erster Gedanke war, jetzt muss ich das gesamt Gehalt was über den 30 Stunden war doch nicht zurückzahlen bis letztes Jahr?  ::)

Kann man beide Datumsangaben nicht einfach auf den 1.7. datieren und gut?

Spid

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Antw:Vertragsänderung auf Teilzeit
« Antwort #5 am: 25.06.2021 06:46 »
Wo soll denn da jetzt das Problem sein? Und warum vermutest Du diese Rechtsfolge?

localhorst

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Antw:Vertragsänderung auf Teilzeit
« Antwort #6 am: 25.06.2021 06:50 »
Weil ich von Vertragsinhalten leider keine Ahnung habe, sorry.  :-\ Und für mich ergibt es rein leserlich keinen Sinn mich ab dem letzten Jahr erneut einzustellen. Das mag rechtlich vielleicht alles absolut korrekt sein, aber wie gesagt wenn ich das lese kam in mir sofort diese Frage hoch.

Spid

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Antw:Vertragsänderung auf Teilzeit
« Antwort #7 am: 25.06.2021 06:57 »
Ein Änderungsvertrag zeichnet sich dadurch aus, daß er ein bestehendes Vertragsverhältnis abändert - zumeist zu einem bestimmten Zeitpunkt. So ist es auch hier. Das bestehende Arbeitsverhältnis wird hinsichtlich der Hauptpflicht des AN zum 01.07. geändert, die Rechtsfolge für die korrespondierende Hauptpflicht des AG ergibt sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag und muß nicht vereinbart werden.