Hallo,
meine Schwägerin ist Fachlehrerin in Bayern und ist seit jeher in der Besoldungsgruppe A10 eingestuft. Nun habe ich nach 10 Minuten Google-Recherche eine Website zum Thema Besoldungsgruppen gefunden in der steht, dass Fachlehrer sowohl in A10 als auch in A11 eingruppiert werden und weiter:
"Dieses Amt ist Beförderungsamt für Fachlehrer der Besoldungsgruppe A 10, die eine achtjährige Lehrtätigkeit nach Erwerb der Laufbahnbefähigung oder eine vierjährige Dienstzeit seit der Anstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10 verbracht haben. Fachlehrer erhalten - als Fachberater an den Schulämtern und bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen (und zwar ein Fachberater je Fach und Schulrat bzw. Ministerialbeauftragter, im Fach Sport ein Fachberater und eine Fachberaterin je Schulrat bzw. Ministerialbeauftragter), - als Fachbetreuer an einer beruflichen Schule für Fächer, in denen Pflichtunterricht in praktischer Fachkunde, in Fachpraxis, in Schreibtechnik, in Fremdsprachen oder in Musik erteilt wird, - als zentrale Fachberater an den Städtischen Realschulen der Landeshauptstadt München eine Stellenzulage nach Anlage 2; die Bestellung zum Fachbetreuer muss durch die Ernennungsbehörde verfügt sein."
Nun ist das mit dem Beamtendeutsch ja immer so eine Sache. Heißt das, dass meine Schwägerin nach einer achtjährigen Tätigkeit in die Besoldungsgruppe A11 eingruppiert werden kann? An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen zu so einem Thema hat (Bezügestelle?).
Lg McMuffin
(Quelle:
http://www.besoldung-bayern.de/bayern_besoldungsordnung_A )