Hallo,
ich bin derzeit in der E8 Stufe 4 eingruppiert und soll in die E9a eingruppiert werden.
Ist es richtig, dass ich dann in die E9a Stufe 3 zurückfalle?
Ja
[/quote]
Da das Brutto in E9a Stufe 3 genau so hoch ist wie in E8 Stufe 4 soll es dann einen Garantiebetrag geben.
Dieser wäre dann genau die Differenz zwischen E9a Stufe 3 zu E9a Stufe 4. Ist das nicht Quatsch. Könnte man dann nicht einfach in die E9a Stufe 4 eingruppiert werden?
[/quote]Nein, das ist kein Quatsch, sondern Tarifrecht.
Wenn es tatsächlich so wäre, dass man in die E9a Stufe 3 zurückfällt, wäre es ja eher einen Nachteil, denn wenn ich in der E8 Stufe 4 bleiben würde und in zwei Jahren in die E8 Stufe 5 käme hätte ich dort ja mehr Brutto als in E9a Stufe 4... Bis ich die Stufe 5 der E9a erreichen würde müssten ja 7 Jahre vergehen. Drei Jahre in der Stufe 3 und 4 in Stufe 4...
Du bekommst monatlich 2 Jahre mehr Geld als jetzt (weniger % Jahressonderzahlung), dann 5 weniger und dann mehr mehr, darum würde ich mir es überlegen, ob ich der Höhergruppierung zustimme.
Oder lieber wartet bis man von der EG8S5 in die EG9aS5 höhergruppiert werden kann.