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Interner Stellenwechsel mit neuer Gehaltsgruppe+Stufe

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hannaW:
So es hat sich geklärt. Hatte falsch gelesen. Es ging nicht um die Stufe innerhalb der Gehaltsgruppe, sondern um die Fallgruppe. Mir war nicht bewusst, dass es da nochmal Unterscheidungen gibt.

hannaW:
Ok, könnte mir das mit den Fallgruppen bitte doch noch jemand erklären?
Blicke nicht wirklich durch und werde auch im Netz dazu nicht wirklich fündig.
In der Personalabteilung konnte mir nur erklärt werden, dass das erstmal nix mit meiner Eingruppierung in die Gehaltsgruppe und Stufe zu tun hat. Die bleiben nach heutiger Aussage gleich. Aber sind diese Fallgruppen einfach eine Möglichkeit zum "sortieren" innerhalb der Gehaltsgruppe, geht es dabei eventuell auch im Zulage?

Spid:
In der Entgeltordnung sind den einzelnen Entgeltgruppen Tätigkeitsmerkmale zugeordnet. Dazu gliedert sich die Entgeltordnung in Teile, Abschnitte und Unterabschnitte. Sind in einer Untergliederung einer Entgeltgruppe mehrere Tätigkeitsmerkmale zugeordnet, bildet jedes davon eine Fallgruppe. Aus der Fallgruppe kann sich ein Anspruch auf eine Zulage ergeben.

hannaW:
Vielen Dank Spid. Deine Antworten sind wirklich klasse und sehr hilfreich. Jetzt bin ich beruhiged und alles geklärt

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