Autor Thema: Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis  (Read 4826 times)

Utopia10

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Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« am: 30.06.2021 14:04 »
Hallo zusammen,

ich bin zum 31.Mai auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden und habe soeben mein angefordertes Zeugnis erhalten, über das ich doch etwas entsetzt bin, da es nur die Note "Befriedigend" wiedergibt.

Die Tätigkeitsbeschreibung ist in Ordnung, aber dann kommen Formulierungen wie "hat die vereinbarten Ziele erreicht"; "arbeitete stets fachlich und systematisch und erledigte die übertragenen Aufgaben zu meiner vollen Zufriedenheit"; "...Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen war vorbildlich"; "Ist auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden" OHNE BEDAUERN; "Ich danke XY für die geleistete Arbeit und wünsche...für die Zukunft alles Gute."

Das Zeugnis kam dazu noch mit elektronischer Signatur ohne Originalunterschrift (ich kenn die Person, deren Unterschrift dort verwendet wurde nichtmal...), und die Seitennummerierung/Fußzeilen sind nicht korrekt.

Also insgesamt für mich nicht akzeptabel.

Ich muss dazu sagen, dass alle anderen Arbeitszeugnisse anderer AG´s bisher immer sehr gut waren, und ich auch während meiner Jahre im TVÖD gute Arbeit geleistet habe.

Auf Rückfrage wurde mir gesagt, dass man keine Änderung vornehmen werde und dass diese Formulierungen im TVÖD üblich wären. Man dürfe nicht zu gut bewerten...

Wie bitte???

Was sagt ihr dazu? Hat jemand Erfahrung damit? Ich kann doch so ein Zeugnis keiner Bewerbung beifügen...

Vielen Dank und viele Grüße


Spid

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #1 am: 30.06.2021 14:15 »
Für eine andere als eine befriedigende Note liegt de Beweislast bei demjenigen, der sie begehrt.

Wdd3

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #2 am: 30.06.2021 14:22 »
Wenn du dir sicher bist das dein Zeugnis nicht zutreffend ist kannst du zunächst schriftlich Einspruch einlegen oder, falls du nicht versichert bist, wenige Hundert € investieren und es von einem Anwalt formulieren lassen.

Harry

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #3 am: 30.06.2021 14:25 »
@spid. Könnte ich in dem Fall die gezahlte Leistungsprämie der vergangenen Jahre als Beweis anführen?

Spid

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #4 am: 30.06.2021 14:27 »
Das kommt darauf an, an was die Leistungsprämie geknüpft war.

Harry

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #5 am: 30.06.2021 14:38 »
Das kommt darauf an, an was die Leistungsprämie geknüpft war.

Es gibt "SMART"e Zielvereinbarungen und nur bei Erreichung der Ziele wird die Prämie ausgezahlt.

Spid

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #6 am: 30.06.2021 14:47 »
Naja, wenn man Zielverenbarungen erfüllt, erfüllt man damit ja die Erwartungen - was wiederum eine befriedigende Leistung darstellt.

Utopia10

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #7 am: 30.06.2021 16:15 »
...Ist denn überhaupt eine elektronische Signatur zulässig?
Und kann es sein, dass die Bewertungen im ÖD tendenziell eher in die Durchschnittsrichtung gehen, während in der Privatwitschaft eher "gut" bis "sehr gut" bewertet wird?
Meine Beurteilungen war nämlich immer mindestens "gut"...

Spid

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #8 am: 30.06.2021 16:37 »
Da das Arbeitszeugnis nicht in elektronischer Form erteilt werden darf und nur eine solche ja auch eine elektronische Signatur tragen kann, ist eine solche bei einem Arbeitszeugnis verunmöglicht.

MrRossi

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #9 am: 01.07.2021 10:25 »
@Spid wo bleibt dein "Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung."?

Wie unterscheidest Du?

Spid

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #10 am: 01.07.2021 10:40 »
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ohne Verlangen des AN ist doch ein tariflicher.

Was unterscheide ich?

MrRossi

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #11 am: 01.07.2021 11:41 »
Ein Qualifiziertes steht jedem AN nach dem Ausscheiden zu nach Einforderung. Der TVÖD regelt doch lediglich dass aus wichtigem Grund ein Qualifiziertes während der Beschäftigung und nicht nur nach dem Ausscheiden zusteht.
Wie ein Qualifiziertes aussehen muss regelt der TVÖD eben nicht.
Wie unterscheidest Du, wen Du plump mit "Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung" abspeist und wem Du dennoch hilfreich antwortest auch wenn der TVÖD dazu naheliegenderweise keine Regelung trifft?

Spid

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #12 am: 01.07.2021 11:59 »
Eben, auf Verlangen - der TVÖD regelt jedoch, daß dem ausscheidenden AN auch ohne Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen ist. Es handelt sich mithin um einen tariflichen Regelungsgegenstand. Wie das Zeugnis auszusehen hat, ergibt sich aus der dazu ergangenen Rechtsprechung - ebenso wie sich die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der "gründlichen fachkenntnisse" aus der dazu ergangenen Rechtsprechung ergibt.

MrRossi

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #13 am: 01.07.2021 14:23 »
Eben, auf Verlangen - der TVÖD regelt jedoch, daß dem ausscheidenden AN auch ohne Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen ist. Es handelt sich mithin um einen tariflichen Regelungsgegenstand. Wie das Zeugnis auszusehen hat, ergibt sich aus der dazu ergangenen Rechtsprechung - ebenso wie sich die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der "gründlichen fachkenntnisse" aus der dazu ergangenen Rechtsprechung ergibt.
Der TVÖD regelt die Ausstellung eines "Zeugnisses" nicht aber eines "Qualifizierten Zeugnisses"
Der TE hat aber eben dieses Qualifizierte Zeugniss nach dem Ausscheiden angefordert, welches ausserrhalb der Regelungen des TVÖD liegt.

Spid

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Antw:Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
« Antwort #14 am: 01.07.2021 14:30 »
§35 Abs. 1 TVÖD lautet: "Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein  schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken muss (Endzeugnis)." Mithin also ein qualifiziertes Zeugnis - das dem TB im Moment seines Ausscheidens zusteht, ohne daß er dies verlangen muß.