Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Benotung im qualifizierten Abschlusszeugnis
Spid:
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ohne Verlangen des AN ist doch ein tariflicher.
Was unterscheide ich?
MrRossi:
Ein Qualifiziertes steht jedem AN nach dem Ausscheiden zu nach Einforderung. Der TVÖD regelt doch lediglich dass aus wichtigem Grund ein Qualifiziertes während der Beschäftigung und nicht nur nach dem Ausscheiden zusteht.
Wie ein Qualifiziertes aussehen muss regelt der TVÖD eben nicht.
Wie unterscheidest Du, wen Du plump mit "Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung" abspeist und wem Du dennoch hilfreich antwortest auch wenn der TVÖD dazu naheliegenderweise keine Regelung trifft?
Spid:
Eben, auf Verlangen - der TVÖD regelt jedoch, daß dem ausscheidenden AN auch ohne Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen ist. Es handelt sich mithin um einen tariflichen Regelungsgegenstand. Wie das Zeugnis auszusehen hat, ergibt sich aus der dazu ergangenen Rechtsprechung - ebenso wie sich die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der "gründlichen fachkenntnisse" aus der dazu ergangenen Rechtsprechung ergibt.
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 01.07.2021 11:59 ---Eben, auf Verlangen - der TVÖD regelt jedoch, daß dem ausscheidenden AN auch ohne Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen ist. Es handelt sich mithin um einen tariflichen Regelungsgegenstand. Wie das Zeugnis auszusehen hat, ergibt sich aus der dazu ergangenen Rechtsprechung - ebenso wie sich die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der "gründlichen fachkenntnisse" aus der dazu ergangenen Rechtsprechung ergibt.
--- End quote ---
Der TVÖD regelt die Ausstellung eines "Zeugnisses" nicht aber eines "Qualifizierten Zeugnisses"
Der TE hat aber eben dieses Qualifizierte Zeugniss nach dem Ausscheiden angefordert, welches ausserrhalb der Regelungen des TVÖD liegt.
Spid:
§35 Abs. 1 TVÖD lautet: "Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken muss (Endzeugnis)." Mithin also ein qualifiziertes Zeugnis - das dem TB im Moment seines Ausscheidens zusteht, ohne daß er dies verlangen muß.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version