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Antrag auf Stellenbewertung/Höhergruppierung

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Spid:
Wenn Dir eine auszuübende Tätigkeit vom AG wirksam übertragen worden ist, was bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung mindestens des impliziten Einverständnisses beider Arbeitsvertragsparteien bedarf, bisr Du bereits entspreched dieser Tätigkeit eingruppiert. Wenn nicht, dann nicht - dann besteht aber auch kein Anspruch auf eine höhere Eingruppierung, hingegen könntest Du wegen Abweichens von der auszuübenden Tätigkeit abgemahnt werden. So Du Dich zu dieser Unbotmäßigkeit mit subalternem Führungspersonal des AG verschworen hast, kan auch dessen übergriffiges Verhalten durch den AG abgemahnt werden.

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