Autor Thema: TV-H Umfang der regelmäßigen Bereitschaftszeit während einer 12 Stunden Schicht.  (Read 1118 times)

SvenHessen

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Ich arbeite in Hessen in Wechselschicht, jeweils 12 Stunden Tag- und Nachtschicht. Nun kam bei uns die Frage auf welche Mindestbereitschafts- bzw. Verfügungszeit regelmäßig gewährt werden muss ?
Im Tarifvertrag haben wir hierzu nichts Näheres gefunden oder überlesen. Beim Arbeitszeitgesetz existiert zwar der Paragraph 7, aber findet dieser im öffentlichen Dienst überhaupt Anwendung  ?


Gewerbeaufsichtbeamter

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Das Arbeitszeitgesetz zählt natürlich auch für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Von den in § 18 aufgeführten Ausnahmen mal abgesehen.

§ 7 Abs1. Erlaubt ja die abweichende Regelung die werktägliche Arbeitszeit über 10 Stunden zu erweitern, wenn der Tarifvertrag es zulässt und es dort oder in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt ist. Natürlich unter vorhandensein eines erheblichen Umfangs an Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienstes. Zutreffend für euch könnte auch § 7 Abs. 2 Nr. 4 oder Abs. 2a sein.

Von erheblichem Umfang kann man von einer Untergrenze von 30 % ausgehen. So die einschlägige Literatur und Urteile