Autor Thema: Höhergruppierung 9a -> 11  (Read 6022 times)

BStromberg

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Antw:Höhergruppierung 9a -> 11
« Antwort #15 am: 08.07.2021 06:41 »
Leider habe ich keine guten Nachrichten. Der zuständige Personalrat hat mit entgegnet, dass sie gegen die im ersten Beitrag angeführte Begründung bzw. Interpretation des TV-L Paragraphen 17 Absatz 4 nichts weiteres Unternehmen können.

Mir bleibt nun keine andere Möglichkeit, als mir einen Rechtsbeistand zu ersuchen.

...

LG
fettfoen


Puuh... ich vermute eine kleine Klitsch-Kommune mit 30-50 Mitarbeitern, wo die Verwaltungsleitung ihr wohlgefällige Personalvertreter zur Kandidatur nötigt, um danach in Ruhe rumpfuschen zu können.

Steht so ein Verhalten der PV sinnbildhaft für deren Inkompetenz und Überflüssigkeit im Allgemeinen, oder sind das tatsächlich noch Einzelfälle?

Macht mich sprachlos, was seltener der Fall ist.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

fettfoen

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Antw:Höhergruppierung 9a -> 11
« Antwort #16 am: 13.07.2021 13:47 »
Leider habe ich keine guten Nachrichten. Der zuständige Personalrat hat mit entgegnet, dass sie gegen die im ersten Beitrag angeführte Begründung bzw. Interpretation des TV-L Paragraphen 17 Absatz 4 nichts weiteres Unternehmen können.

Mir bleibt nun keine andere Möglichkeit, als mir einen Rechtsbeistand zu ersuchen.

...

LG
fettfoen


Puuh... ich vermute eine kleine Klitsch-Kommune mit 30-50 Mitarbeitern, wo die Verwaltungsleitung ihr wohlgefällige Personalvertreter zur Kandidatur nötigt, um danach in Ruhe rumpfuschen zu können.

Steht so ein Verhalten der PV sinnbildhaft für deren Inkompetenz und Überflüssigkeit im Allgemeinen, oder sind das tatsächlich noch Einzelfälle?

Macht mich sprachlos, was seltener der Fall ist.

Vielen Dank für eure Antworten. Ich suche mir jetzt einem Anwalt und versuche das Ganze selbst anzugehen. Habe hierfür auch schon eine Empfehlung aus meiner Region bekommen. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

Beim Personalrat hake ich auch nochmal nach!

LG
fettfoen

BStromberg

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Antw:Höhergruppierung 9a -> 11
« Antwort #17 am: 14.07.2021 14:30 »
Darf eigentlich der PR für solche Rechtsfragen die Beratung/Begutachtung von einem Anwalt beauftragen, die der AG bezahlen muss?

Absolut üblich.


Nachher zofft man sich dann verwaltungsseitig um die dabei entstandenen Kosten, wenn parallel noch "teure" und nicht selten inhaltlich fruchtlose (Wochenend)Seminare und Fortbildungen bei den üblichen Verdächtigen (Gewerkschaften und Co.) in Anspruch genommen werden  :D. ...dann natürlich für ALLE Mitglieder der Personalvertretung und nicht bloß für ausgewählte Multiplikatoren  ;D.

Ein Klassiker der Personalsachbearbeitung/Gremienbetreuung, der in der Praxis vom Ablauf her sehr nahe an den bäuerlichen Kuhhandel heranreicht (gültliche, außergerichtliche Einigung) nach der Maxime: do ut des!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

VG1986

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Antw:Höhergruppierung 9a -> 11
« Antwort #18 am: 16.07.2021 11:53 »
Mir wurde gesagt, wenn es der selbe Arbeitsplatz ist, dann muss es Stufe 2 sein und nicht 1 - 1 ist ja ohne Erfahrung.

Spid

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Antw:Höhergruppierung 9a -> 11
« Antwort #19 am: 16.07.2021 11:56 »
Erfahrung ist bei einer Höhergruppierung völlig unbeachtlich.