Autor Thema: Antrag auf Höhergruppierung oder lassen?  (Read 2578 times)

Dave82

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Antrag auf Höhergruppierung oder lassen?
« am: 02.07.2021 14:36 »
Hallo zusammen,
ich brauch mal euren Rat.
Seit 3 Jahren arbeite ich Vollzeit im Gesundheitsamt im Vorzimmer des Sozialpsychiatrischen Dienst. Eigentlich bin ich schon 5 Jahre hier, aber in den ersten Jahren wär ich von einer Zeitarbeitsfirma hier und dann hat mich der Landkreis übernommen.
Derzeit bin ich in der EG 5, Stufe 3. Obwohl ich Studium und kaufmännische Ausbildung habe bekomme ich derzeit ca. 1800 netto. Ich bin sehr zufrieden mit dem Job, auch wenn es anstrengend ist. Im Herbst fange ich noch einen Vorbereitungslehrgang VFA an, der 1,5 Jahre dauert.
Jetzt ist es so, ich habe jetzt das ganze Jahr das Büro alleine gemacht, da meine Kollegin im Büro krank war bzw. sich jetzt versetzen lassen will. Das heißt, ich werde noch länger alleine die Arbeit im Büro machen. Ich dachte eigentlich, im September wird eine neue Fachkraft eingestellt, um mich zu unterstützen, aber daraus wird erstmal nichts. Die Stelle wird neu ausgeschrieben.
Meine Frage: Macht es Sinn, mit meinen Qualifikationen einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, obwohl ich nur im Büro/ in der Verwaltung bin?
Danke euch.

MfG

Spid

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung oder lassen?
« Antwort #1 am: 02.07.2021 14:38 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich - so auch hier.

MH

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung oder lassen?
« Antwort #2 am: 02.07.2021 20:08 »
Ein Antrag wird hier nicht helfen - trotz deiner Bildung. Die Stelle ist "eingruppiert in die EG 5" und es ist vollkommen egal, wer drauf sitzt.... ob mit Studium, Ausbildung oder ohne "Abschluss". Das Einzige was dir nur helfen kann, ist sich auf eine andere höherwertige Stelle zu bewerben.

fps

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Antw:Antrag auf Höhergruppierung oder lassen?
« Antwort #3 am: 09.07.2021 11:52 »
Hi,

sind die Tätigkeiten deiner Kollegin, die du übernommen hast, höherwertige Tätigkeiten? Sind diese dir vom Arbeitgeber übertragen worden? Wenn ja, dauerhaft oder nur vorrübergehend?

Gruss