Autor Thema: Anstehende Verbeamtung: Von E9 auf einen A10-A12 DP  (Read 1866 times)

TheOffice

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Hallo alle,

es wäre super wenn ich zu folgendem Fall, der bei mir nächsten Monat eintritt, eure Meinung hören könnte.

Ich soll zum 01.08.21 Verbeamtet werden. Der Dienstposten, auf den ich wechsle, hat eine Wertigkeit von A10-12 BBesoldG.
Eine Verbeamtung findet immer im Eigangsamt statt, sollte es keine anrechenbaren Zeiten geben. Ist es möglich, dass ich mit einer A9g dann auf dem A10-12 DP sitze und der DP per ku-Vermerk runtergruppiert wird, bis ich die A10 erreicht habe. Oder ist es wahrscheinlicher das ich mt einem ku-Vermerk auf die A10 gesetzt werde?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

clarion

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Antw:Anstehende Verbeamtung: Von E9 auf einen A10-A12 DP
« Antwort #1 am: 03.07.2021 12:50 »
Als Beamter hat man sowieso keinen Anspruch auf eine Beförderung. Man kann aber sehr wohl eine höher wertige Tätigkeit übertragen bekommen  als es dem Besoldungsamt entspricht. Das ist der Unterschied zu den Tarifbeschäftigten.

2strong

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Antw:Anstehende Verbeamtung: Von E9 auf einen A10-A12 DP
« Antwort #2 am: 03.07.2021 12:58 »
Haushaltsvermerke beziehen sich u. a. auf Planstellen, nicht auf Dienstposten. Bei Euch scheint personalwirtschaftlich mit gebündelten Dienstposten gearbeitet zu werden. Solche Bündel können regelmäßig bis zu drei Statusämter umfassen und sind als Ausnahme vom Gebot der Einzelbewertung, die einen Dienstposten einem (einzigen) Statusamt zuordnet, zulässig. Die Bewertung eines Dienstpostens ist aber nur eine der notwendigeb Bedingungen für eine Beförderung. Zusätzlich muss auch eine freie und besetzbare Planstellen vorliegen. Dabei kann man den Inspektor (A 9) gleich auf einer höherwertigen Planstelle führen oder zunächst auf einer dem Statusamt entsprechenden; erst zum Beförderungstermin muss mindestens eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 10 bereitgestellt werden. Einer Umwandlung von Planstellen bedarf es dazu regelmäßig nicht. Man nimmt sich praktisch einfach eine, die irgendwo frei (geworden) ist.