Autor Thema: Dritte Chance oder Chancen vergeben?  (Read 2206 times)

luccy

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Dritte Chance oder Chancen vergeben?
« am: 03.07.2021 11:44 »
Hallo,

ich arbeite in einer Personalabteilung einer großen Behörde mit weiter über 1000 Personen.

Eine Bekannte arbeitete vor Jahren hier sachgrundlos befristet. Sie hatte im Team im Großraumbüro erhebliche Probleme, da sie eigentlich eine ist, die ihre Meinung sagt. Sie gehörte bzgl. Arbeitsquali- und quantität zu den Besten. Sie sagte auch offen ihre Meinung und legte sich mit einem Kollegen an, der da schon zwei Jahre gearbeitet hatte, zwar auch befristet, aber die waren von der Arbeit und der Leistung gleich gut. Sie sogar besser. Der Kollege führte sich aber oft auf, als wenn er der Chef wäre und hatte nicht nur ein sehr lautes Organ. Dabei war er auch nur eine kleine Nummer. Dennoch entschied sie sich dazu, zukünftig die Klappe zu halten. Dennoch führte das bereits Geschehene soweit, dass Lügen über sie verbreitet wurden und was bei anderen ok war, war bei ihr dann ein Grund, dass man sie zum Vorgesetzten zitierte. Nachdem sie aus zuverlässigen Quellen erfuhr, wer was über sie verbreitete, stellte sie diese Personen zur Rede und es gab heftigere Wortgefechte, ohne aber dass Beleidigungen oder gar Drohungen ausgesprochen wurden. Da sie offensichtlich gemobbt und gebosst wurde, beschwerte sie sich unter Vorlage eines Protokolls bei der Personalabteilung und bat um Versetzung. Irgendwann gab es für sie dann auch die Möglichkeit und da lief bis zu ihrem vorzeitigem Ausscheiden (Eigenkündigung da bessere Anstellung außerhalb gefunden) alles super. Kollegen und Vorgesetzter konnten nur Positives berichten.

Jetzt bewarb sie sich auf eine unbefristete Stelle bei uns in einem ganz anderen Bereich und in einer Außenstelle weit weg von den ersten beiden Anstellungen. Sie gab ihre Schwerbehinderung an, erfüllt die Voraussetzungen und sie bekam eine Einladung zu einem Gespräch. Dass sie den neuen Job kann oder könnte, steht außer Frage. Da meine Kollegen und meine Vorgesetzte wissen, dass wir bekannt sind, wird sich mir gegenüber bedeckt gehalten. Ihre Personalakte enthält keinerlei Hinweise auf Vergangenes, einzig ein kleiner Hinweis darauf, dass sie in der damaligen Probezeit an ihrer Teamfähigkeit arbeiten müsste. Da sie das tat, überstand sie diese damals.

Mein AG ist ein wirklich sehr sozialer, familienfreundlicher und auch so ausgezeichnet. Meine Vorgesetzte ist wohl die mit Abstand verständnisvollste Personalerin, die man sich vorstellen kann. Sie wird meiner Bekannten auch im Gespräch gegenübersitzen.

Auch, wenn sie letztlich eingeladen werden musste und vielleicht auch nur deswegen eingeladen wurde, stellt sich für mich die Frage, inwieweit die Vergangenheit bei uns eine Rolle in der Bewertung und Entscheidung und schon im Gespräch spielen darf. Darf Sie rein rechtlich mit dem Vergangenen bei uns im Gespräch konfrontiert werden? Und wenn sie die fachlichen Fragen alle richtig beantwortet und sie die meisten Punkte erhalten wird, muss man sich für sie entscheiden und das Vergangene darf keine Rolle spielen. Oder?

Hatter ihr schonmal sowas? Entweder selbst als Personaler oder Bewerber betroffen?

Was sagt ihr zum Sachverhalt? Selbst, wenn sie die Beste sein wird, darf sie sich keine Hoffnungen machen?

Liebsten Dank.

LG

Spid

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Antw:Dritte Chance oder Chancen vergeben?
« Antwort #1 am: 03.07.2021 11:49 »
Maßgeblich ist allein das Anforderungsprofil. Alles andere würde grundrechtsgleiche Rechte der Bewerberin mißachten - und wer derlei tut, disqualifiziert sich per se für den öD.

Britta2

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Antw:Dritte Chance oder Chancen vergeben?
« Antwort #2 am: 04.07.2021 20:26 »
Was keiner weß, macht keinen heiß. Interna bleiben Interna ohne Zeugen und Beweise. Bei uns allerdings würde sie bei solcher Vorgeschichte nur im nächsten Stall als Hackhuhn landen ...

Spid

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Antw:Dritte Chance oder Chancen vergeben?
« Antwort #3 am: 04.07.2021 20:37 »
Wie meinen? Wer weiß was nicht?

luccy

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Antw:Dritte Chance oder Chancen vergeben?
« Antwort #4 am: 04.07.2021 22:17 »
Was keiner weß, macht keinen heiß. Interna bleiben Interna ohne Zeugen und Beweise. Bei uns allerdings würde sie bei solcher Vorgeschichte nur im nächsten Stall als Hackhuhn landen ...

Auf welchem Bauernhof arbeiten Sie?

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Dritte Chance oder Chancen vergeben?
« Antwort #5 am: 05.07.2021 08:44 »
Ich glaube Britta2 wollte damit sagen, dass bei Ihrem minderwertigen AG des ÖD nur minderwertige Beschäftigte arbeiten. So verstehe ich zumindest die landwirtschaftliche Aussage über Hackhühner.

Falke007

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Antw:Dritte Chance oder Chancen vergeben?
« Antwort #6 am: 05.07.2021 09:14 »
Maßgeblich ist allein das Anforderungsprofil. Alles andere würde grundrechtsgleiche Rechte der Bewerberin mißachten - und wer derlei tut, disqualifiziert sich per se für den öD.

So ist es. Und letztendlich kann man aus Erfahrungen bei anderen Arbeitgebern hier doch auch keine Rückschlüsse auf die Möglichkeiten deiner Bekannten ziehen.