Hallo,
hab lange überlegt, ob und wie und wo ich mal im www anonym nachfrage.
Eine schwerbebinderte Bewerberin hatte sich bei einer weiteren Landesbehörde beworben, sie wurde nicht eingeladen, obwohl nicht offensichtlich ungeeignet, sie verklagte die und bekam vorm Gericht Recht und somit eine Entschädigung, wenngleich ihre Angabe über die Schwerbehinderung ein wenig versteckt war, die man aber wiederum beim aufmerksamen Lesen hätte sehen und erkennen müssen. Woher ich das weiß? Vom Abteilungsleiter, der das wiederum von jemanden aus dem Personaldezernat der anderen Landesbehörde erfahren hat. Und eben nicht nur das, sondern auch den Klarnamen der Bewerberin und dass wir aufpassen sollen, besonders wenn sich diese Person bei uns bewirbt, aber natürlich auch weiterhin bei allen Bewerbungen und immer gezielt auf die Suche nach irgendwelchen Hinweisen gehen sollen, und wenn wir eine Bewerbung zweimal lesen. Immerhin gibt es bei uns das 4-Augen-Prinzip. D. h., jede Bewerbung und jeder Lebenslauf wird ohnehin von zwei verschiedenen Mitarbeitern gelesen.
Für mich ist ein solcher Fall ganz neu. Zwar gab es nicht den Hinweis, dass es sich bei der Bewerberin um eine sog. AGG-Hopperin handelt, aber auschließen kann man das wohl letztlich nicht. Ich war sehr überrascht, dass wir eine solche offene Info erhalten haben.
Mich interessiert, ob das bei euch auch so ist. Hattet oder habt ihr auch schonmal solche Infos bekommen?
Wie ist das bei kleinen Behörden? Also z. B. bei Kommunen? Tauschen die "Kleinen" sich diesbzgl. auch aus?
Vorab vielen Dank!
Beste Grüße