Autor Thema: AGG-Hopper!?  (Read 2725 times)

Karl Heinz

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AGG-Hopper!?
« am: 03.07.2021 19:03 »
Hallo,

hab lange überlegt, ob und wie und wo ich mal im www anonym nachfrage.

Eine schwerbebinderte Bewerberin hatte sich bei einer weiteren Landesbehörde beworben, sie wurde nicht eingeladen, obwohl nicht offensichtlich ungeeignet, sie verklagte die und bekam vorm Gericht Recht und somit eine Entschädigung, wenngleich ihre Angabe über die Schwerbehinderung ein wenig versteckt war, die man aber wiederum beim aufmerksamen Lesen hätte sehen und erkennen müssen. Woher ich das weiß? Vom Abteilungsleiter, der das wiederum von jemanden aus dem Personaldezernat der anderen Landesbehörde erfahren hat. Und eben nicht nur das, sondern auch den Klarnamen der Bewerberin und dass wir aufpassen sollen, besonders wenn sich diese Person bei uns bewirbt, aber natürlich auch weiterhin bei allen Bewerbungen und immer gezielt auf die Suche nach irgendwelchen Hinweisen gehen sollen, und wenn wir eine Bewerbung zweimal lesen. Immerhin gibt es bei uns das 4-Augen-Prinzip. D. h., jede Bewerbung und jeder Lebenslauf wird ohnehin von zwei verschiedenen Mitarbeitern gelesen.

Für mich ist ein solcher Fall ganz neu. Zwar gab es nicht den Hinweis, dass es sich bei der Bewerberin um eine sog. AGG-Hopperin handelt, aber auschließen kann man das wohl letztlich nicht. Ich war sehr überrascht, dass wir eine solche offene Info erhalten haben.

Mich interessiert, ob das bei euch auch so ist. Hattet oder habt ihr auch schonmal solche Infos bekommen?

Wie ist das bei kleinen Behörden? Also z. B. bei Kommunen? Tauschen die "Kleinen" sich diesbzgl. auch aus?

Vorab vielen Dank!

Beste Grüße

clarion

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Antw:AGG-Hopper!?
« Antwort #1 am: 03.07.2021 22:13 »
Bei uns tauscht man sich über Bewerber aus, auch mit einer anderen " befreundete " Landesbehörde, die ebenfalls viele MA mit den von benötigten Qualifikationen brauchen.  Wenn man einmal stark negativ aufgefallen ist,  dann ist der Ruf auch im ganzen  Bundesland  bei zwei Landesbehörden ruiniert.

Das hat jetzt aber nichts mit Schwerbehinderung zu tun.

Karl Heinz

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Antw:AGG-Hopper!?
« Antwort #2 am: 03.07.2021 22:39 »
Hessen? ;-)

Glockner

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Antw:AGG-Hopper!?
« Antwort #3 am: 05.07.2021 01:02 »
Wenn die Bewerberin vom Gericht Recht bekam, dann hat die Behörde ja wohl einen Fehler begangen. Die Bewerberin hat also ihre Rechte gewahrt, welche anscheinend verletzt wurden.
Bezüglich der Information an andere Landesbehörden über diese Person - was sagt denn der Datenschutz dazu?

BStromberg

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Antw:AGG-Hopper!?
« Antwort #4 am: 05.07.2021 07:10 »
Wenn die Bewerberin vom Gericht Recht bekam, dann hat die Behörde ja wohl einen Fehler begangen. Die Bewerberin hat also ihre Rechte gewahrt, welche anscheinend verletzt wurden.
Bezüglich der Information an andere Landesbehörden über diese Person - was sagt denn der Datenschutz dazu?

Wenn zwei Kollegen behördenübergreifend in der Mittagspause Kaffee trinken und eine private Zoom-Konferenz abhalten, sich über das Wetter und sonstige Belanglosigkeiten des Dienstalltags austauschen, dann kann sich der DSB auf den Kopf stellen und mit dem Ar### fliegen fangen  :D.

Wenn derlei Gespräche nicht rechtsmissbräuchlich stattfinden oder um gezielt jmd. (zu Unrecht) zu schaden, dann ist das eine absolut sinnvolle und legitime Sache. Es sollte dabei natürlich keiner diskreditiert werden. Aber der Hinweis, dass man da gerade einen spannenden Fall gehabt habe, bei dem es sich wohl um AGG-Hopping gehandelt haben könnte, ist gut und richtig, um ein sauberes Verfahren anzustrengen, bei dem der Steuerzahler am Ende nicht für Petitessen teuer zur Kasse gebeten wird, weil irgendwer pfiffig genug war, wegen Formalitäten erfolgreich zu klagen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Spid

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Antw:AGG-Hopper!?
« Antwort #5 am: 05.07.2021 07:26 »
Wer mit pbD umgeht, sollte ja regelmäßig über den richtigen Umgang belehrt worden sein. Zumindest dem, der pbD weitergegeben hat, kann man somit ohne weiteres außerordentlich kündigen. Beim anderen kommt es auf den Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis an. Dazu genügt es, wenn derjenige am Arbeitsplatz oder den sonstigen Räumlichkeiten des AG eine rechtswidrige Speicherung - also den übermittelten Namen auf ein Zettelchen schreibt - vornimmt, um ihm das gleiche widerfahren zu lassen.

clarion

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Antw:AGG-Hopper!?
« Antwort #6 am: 05.07.2021 23:38 »
Datenschutz ist natürlich zu beachten.

Aber seien wir mal ehrlich. Wenn persönliche Kontakte bestehen, wird geredet und das lässt sich im Nachhinein seltenst beweisen, wo das Datenleck war.

Spid

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Antw:AGG-Hopper!?
« Antwort #7 am: 06.07.2021 06:05 »
Das muß es für eine Verdachtskündigung ja auch nicht.

xap

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Antw:AGG-Hopper!?
« Antwort #8 am: 06.07.2021 08:47 »
Also mit Spid kann man ja gerne mal aneinander raten. Aber hier pflichte ich ihm ausnahmslos bei. Im Gegenteil ist es erschreckend, wie offensichtlich bei einigen Behörden gearbeitet und insbesondere der Datenschutz mit Füßen getreten wird. Da wird in Behörden regelmäßig ein Fass aufgemacht wie wichtig Datenschutz sei und Mitarbeiter, die mit besonders sensiblen Daten tagtäglich umzugehen haben, schert das offensichtlich kein Stück.

Mindestens abmahnen die werten Damen und Herren.