Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
AGG-Hopper!?
Spid:
Wer mit pbD umgeht, sollte ja regelmäßig über den richtigen Umgang belehrt worden sein. Zumindest dem, der pbD weitergegeben hat, kann man somit ohne weiteres außerordentlich kündigen. Beim anderen kommt es auf den Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis an. Dazu genügt es, wenn derjenige am Arbeitsplatz oder den sonstigen Räumlichkeiten des AG eine rechtswidrige Speicherung - also den übermittelten Namen auf ein Zettelchen schreibt - vornimmt, um ihm das gleiche widerfahren zu lassen.
clarion:
Datenschutz ist natürlich zu beachten.
Aber seien wir mal ehrlich. Wenn persönliche Kontakte bestehen, wird geredet und das lässt sich im Nachhinein seltenst beweisen, wo das Datenleck war.
Spid:
Das muß es für eine Verdachtskündigung ja auch nicht.
xap:
Also mit Spid kann man ja gerne mal aneinander raten. Aber hier pflichte ich ihm ausnahmslos bei. Im Gegenteil ist es erschreckend, wie offensichtlich bei einigen Behörden gearbeitet und insbesondere der Datenschutz mit Füßen getreten wird. Da wird in Behörden regelmäßig ein Fass aufgemacht wie wichtig Datenschutz sei und Mitarbeiter, die mit besonders sensiblen Daten tagtäglich umzugehen haben, schert das offensichtlich kein Stück.
Mindestens abmahnen die werten Damen und Herren.
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