Hallo,Danke für die Antwort.Ich möchte aber A15 werden. Ich möchte aber nicht die bereits gearbeiteten 2 Jahre auf A14 verlieren und wieder "bei Null" anfangen, sodass ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 und noch 3 Jahre bis A15 arbeiten muss.
Den Namen des Themenerstellers interpretierend, dürfte es sich um einen Lehrkörper aus der westlichen Grenzregion des einstigen Elsaß-Lothringen handeln.Ich empfehle - so wie man es Schülern der Sek. II regelmäßig auferlegt - die eigenständige Recherche und Lektüre des einschlägigen Beamten(laufbahn)rechts. Stichworte hierzu: "Erprobung""Bewährung""Beförderung""Rechtsanspruch auf Beförderung""Praxisaufstieg"etc.Anschließend kann man sich hier über Details und die Rechtsauslegung einzelner Normen unterhalten.
Hallo,Ich bekam vor knapp 2 Jahren eine Funktionsstelle und befinde mich noch in der 3-jährigen Probezeit. Ich bin also noch A13. Jetzt habe ich mich um eine Leitungsstelle A15 beworben. Meine Frage, gehen diese 2 Jahre "verloren"? muss ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 arbeiten und wieder 3 Jahren bis A15? Werden diese 2 Jahre nicht angerechnet?Hat jemand schon mal diesen Fall persönlich erlebt?(Im Saarland)Vielen Dank
Ich möchte aber A15 werden. Ich möchte aber nicht die bereits gearbeiteten 2 Jahre auf A14 verlieren und wieder "bei Null" anfangen, sodass ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 und noch 3 Jahre bis A15 arbeiten muss.