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[SL]vProbezeit nach Beförderung

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lehrersaar:
Hallo,

Ich bekam vor knapp 2 Jahren eine Funktionsstelle und befinde mich noch in der 3-jährigen Probezeit. Ich bin also noch A13.
Jetzt habe ich mich um eine Leitungsstelle A15 beworben.
Meine Frage, gehen diese 2 Jahre "verloren"? muss ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 arbeiten und wieder 3 Jahren bis A15? Werden diese 2 Jahre nicht angerechnet?
Hat jemand schon mal diesen Fall persönlich erlebt?
(Im Saarland)

Vielen Dank

EiTee:
Moin,

Du kannst machen was Du willst, da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt, kannst du auch in 20 Jahren noch auf deiner A13 hocken, auch wenn dein DP 15 besagt.

lehrersaar:
Hallo,
Danke für die Antwort.
Ich möchte aber A15 werden. Ich möchte aber nicht die bereits gearbeiteten 2 Jahre auf A14 verlieren und wieder "bei Null" anfangen, sodass ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 und noch 3 Jahre bis A15 arbeiten muss.

sapere aude:
Die Probezeit gibt es nur einmal! Danach erfolgt - bei positiver Feststellung - die Ernennung zum BaL. Die Probezeit hat nichhs mit der Erprobung auf einem höheren DP zu tun.

BStromberg:
Den Namen des Themenerstellers interpretierend, dürfte es sich um einen Lehrkörper aus der westlichen Grenzregion des einstigen Elsaß-Lothringen handeln.

Ich empfehle - so wie man es Schülern der Sek. II regelmäßig auferlegt - die eigenständige Recherche und Lektüre des einschlägigen Beamten(laufbahn)rechts.

Stichworte hierzu:

"Erprobung"
"Bewährung"
"Beförderung"
"Rechtsanspruch auf Beförderung"
"Praxisaufstieg"
etc.

Anschließend kann man sich hier über Details und die Rechtsauslegung einzelner Normen unterhalten.

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