Hallo und guten Tag,
ich bin Angestellte bei Gericht und bin zu 75 % als Geschäftsstelle in der Führungsaufsicht tätig. Die restlichen 25 % bin ich zuständig für die Neuanlagen des Landgerichts Strafabteilung (erstinstanzlich, Berufungen, Beschwerden).
In der neuesten Geschäftsverteilung musste ich feststellen, dass meine Tätigkeit nicht prozentual aufgeschlüsselt wird. Bezüglich der Neuanlagen werde ich nirgends erwähnt. Ich habe meinen Gruppenleiter schon ein paar mal um Berichtigung gebeten, warum es nicht umgesetzt wurde, weiß ich nicht. Es sind nur die Endziffern der Akten der Führungsaufsicht zu finden. Für die Neuanlagen werde ich mit keinem Wort erwähnt, obwohl diese Aufgabe m.E. sehr viel Konzentration und Ruhe erfordert.
Wie andere Geschäftsstellen auch, hätte ich gerne meine 75 % Führungsaufsicht sowie 25 % strafger. Neuanlagen in der Geschäftsverteilung verankert.
Kann mir nun jemand sagen, was der Hintergrund ist? Ist es höherwertige Beamtentätigkeit mit den Neuanlagen, kann es mir in der Zukunft zum Nachteil ausgelegt werden? Es sieht nun so aus als würde ich nur zu 75 % tätig sein, was so nicht richtig ist. Ich arbeite hier Vollzeit.
Ich mache meine Arbeit hier sehr gerne, nur kenne ich meine Rechte leider nicht und bräuchte Rat.
Wird meine Arbeit nicht erwähnt, um mich nicht höhergruppieren zu müssen? Ich habe Angst, dass es mir irgendwann zum Nachteil ausgelegt wird, weil wie will ich beweisen, dass ich die ganze Zeit über die strafgerichtlichen Neuanlagen bearbeite? Ist die Arbeit im TVL herauszulesen? Bitte um Hilfe, vielen Dank.