Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
Chirori:
Hallo,
im August fange ich bei einer Stelle mit der Eingruppierung E10 Stufe 1 (TV-H) an. Es ist aber jetzt schon klar, dass wir nächstes wegen Hauskauf umziehen möchten und da will ich die Chance nutzen und mich auf eine Stelle beim höheren Dienst bewerben mit E13. Wie ist es dann mit der Eingruppierung wenn ich noch innerhalb des ersten Jahres, vielleicht 10 Monate, wechsele. Mit welcher Stufe kann ich dann rechnen? Werden mir die 10 Monate anerkannt?
Danke schon einmal für die Antworten.
Liebe Grüße :)
Achso noch eine Anmerkung: Die andere Stelle wäre dann beim TV-L.
Spid:
Es gibt bei TB keinen höheren Dienst. Das ist eine Beamtenlaufbahn, die für TB bedeutungslos ist. Bei Einstellung besteht Anspruch auf Stufe 1, sofern der Sachverhalt vollständig geschildert worden ist. Förderliche Zeiten kann der AG berücksichtigen.
ACDSee:
Ergänzung: Solltest du beim selben Arbeitgeber verbleiben und nur intern eine höher bewertete Stelle besetzen, wirst du höhergruppiert. Im Falle der E13 würdest du in Stufe 2 fallen, da eine Höhergruppierung immer mindestens in Stufe 2 erfolgt.
Bastel:
--- Zitat von: Chirori am 04.07.2021 14:35 ---Wie ist es dann mit der Eingruppierung wenn ich noch innerhalb des ersten Jahres, vielleicht 10 Monate, wechsele. Mit welcher Stufe kann ich dann rechnen? Werden mir die 10 Monate anerkannt?
Danke schon einmal für die Antworten.
Liebe Grüße :)
Achso noch eine Anmerkung: Die andere Stelle wäre dann beim TV-L.
--- End quote ---
Wenn du nicht verhandelst, wird die Zeit nicht anerkannt. Beim gleichen AG kommst du in Stufe 2 und fängst von vorne an.
Chirori:
--- Zitat von: Bastel am 05.07.2021 11:05 ---Wenn du nicht verhandelst, wird die Zeit nicht anerkannt. Beim gleichen AG kommst du in Stufe 2 und fängst von vorne an.
--- End quote ---
Nein es wäre nicht der gleiche Arbeitgeber. Wie gesagt, wir wollen umziehen, und ich möchte mich dann auf auf jeden Fall auf eine E13 Stelle bewerben.
Also könnte ich theoretisch gesehen schon verhandeln, dass die Monate anerkannt werden ? Aber ein Anspruch besteht da nicht ? Hab ich das richtig verstanden?
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