Autor Thema: Einordnung Entgeltgruppe  (Read 3965 times)

rithay

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Einordnung Entgeltgruppe
« am: 05.07.2021 11:21 »
Hallo allerseits,

zu meinem Sachverhalt.
Ich bin staatl. geprüfter Techniker für Straßenbau 40 Jahre jung und habe zuvor 11 Jahre im Ingenieurbüro auf einer Ingenieursstelle gearbeitet.
Im letzten Jahr bot sich mir die Möglichkeit von der Privatwirtschaft in den Öffentlichen Dienst zu wechseln und wurde hier aufgrund meiner Erfahrung und der Notwendigkeit zur Besetzung der Stelle mit E10 Stufe 5 eingestellt.
Mein Aufgabengebiet unterscheidet sich aber nun maßgeblich von der damals ausgeschriebenen Stelle.
Ich bin verantwortlich für 250km Straßennetz, muss mich eigenständig darum kümmern. Ich erstelle Leistungsverzeichnisse und lasse diese öffentlich ausschreiben. Ich führe selbständig die Baustellen und überwache diese. Ich plane eigenverantwortlich Erschließungsgebiete. Ich hatte mich vor Kurzem auf eine andere externe Stelle beworben und dort meine Verantwortlichkeiten und Aufgaben beschreiben. Dort wurde mir gesagt, dass diese Tätigkeiten 2 Ingenieure im Hause ausüben.
Dies hat mich dazu veranlasst eine Stellenbewertung in Erwägung zu ziehen und wollte mich hier mal erkundigen ob ich damit völlig über die Strenge schlage oder ob dies gerechtfertigt wäre.
Ich selbst würde mich in E11 oder E12 sehen, von dem was ich hier an Arbeiten leiste und welche Verantwortung ich trage.
Ich weiß das ich kein Studium im eigentlichen Sinne habe. Ich stehe aber einem Ingenieur in nichts nach, welches mir Arbeitszeugnisse bescheinigen.

Schon mal vielen Dank für die Einschätzungen.


Wynchester

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Antw:Einordnung Entgeltgruppe
« Antwort #1 am: 05.07.2021 12:26 »
Sollte es sich bei den übertragenen Tätigkeiten um Ingenieurstätigkeiten handeln, bist du entsprechend der Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure eingruppiert.
Aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person dann allerdings eine Entgeltgruppe niedriger.
Dementsprechend halte ich EG 10 für plausibel auch wenn mir die genauen übertragenen Tätigkeiten nicht bekannt sind.


ABCKE

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Antw:Einordnung Entgeltgruppe
« Antwort #2 am: 05.07.2021 13:02 »
Wenn du mit deiner Vorbildung in E10 TVöD eingruppiert bist, so hat man wohl bei der Stelle unterstellt, dass grundsätzlich ein Studium der Ingenieurwissenschaften erforderlich ist.

Unterstellt, es würde sich um Aufgaben der Wertigkeit Ingenieur*in E11 Fg. 1 TVöD handeln (33 1/3 % besondere Leistungen) so wäre die Eingruppierung gemäß Vorbemerkung Ziffer 2 EGO in die E10 aufgrund des Nichterfüllens der Anforderungen in der Person zutreffend.

Aber auch die Wertigkeit Ingenieur*in E10 wäre nicht abwegig, dann hätte man aber offenbar anerkannt, dass du sonstige*r Beschäftige*r bist, was ich bei der Vorbildung etwas befremdlich finde.

rithay

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Antw:Einordnung Entgeltgruppe
« Antwort #3 am: 05.07.2021 14:14 »
Hallo Abcke,

es tut mir leid! Den letzten Satz verstehe ich nicht eindeutig. Ist sonstiger Beschäftigter etwas Nachteiliges?

Spid

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Antw:Einordnung Entgeltgruppe
« Antwort #4 am: 05.07.2021 14:22 »
Nein.

Kaiser80

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Antw:Einordnung Entgeltgruppe
« Antwort #5 am: 05.07.2021 14:26 »
Ohne nochmal nachzulesen: Der sonstige Beschäftigte findet in den Merkmalen für Ings doch gar keine Anwendung?

WasDennNun

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Antw:Einordnung Entgeltgruppe
« Antwort #6 am: 05.07.2021 14:37 »
Entgeltgruppe 10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

WasDennNun

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Antw:Einordnung Entgeltgruppe
« Antwort #7 am: 05.07.2021 14:40 »
Wenn also auszuübenden Tätigkeiten von rithay die eines EG11 Ings sind, dann ist rithay offensichtlich in der EG10 eingruppiert, solange er nicht als "sonstiger Beschäftigter" ist.