Autor Thema: [NW] BaP Abordnung/Versetzung  (Read 1573 times)

Marlene96

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[NW] BaP Abordnung/Versetzung
« am: 05.07.2021 21:26 »
Guten Abend zusammen,

das Thema wurde schon oft durchgekaut, jedoch ergibt sich bei mir eine etwas kompliziertere Konstellation.

Chronik:

Bis 31.08.2021 Beamter auf Widerruf bei Kommune A
Ab 31.08.2021 Beamter auf Probe bei Kommune B
Voraussichtlich am 01.11.2021 ist ein Wechsel (Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung) in eine Bundesbehörde angestrebt. Hier habe ich jedoch noch keine verbindliche Zusage.

Den Wechsel von Kommune A zu Kommune B vollziehe ich nur, da mir die Tätigkeit dort sehr zusagt und eine gute Lösung darstellt, sollte ich doch keine Zusage von der Bundesbehörde erhalten.

Nun würde dies ja bedeuten, dass ich lediglich 2 Monate als BaP bei Kommune B arbeiten würde. Entsprechend dürfte auch deren Begeisterung sein, sofern ich zur Bundesbehörde wechseln würde. Die §§ 14,15 BeamtStG geben leider keine Informationen darüber, ab wann eine Abordnung/Versetzung erfolgen kann bzw. ob die Behörde dies verwehren kann (insb. nach so kurzer Zeit als BaP).

Hat jemand von vergleichbaren Fällen gehört, eigene Erfahrungen gemacht oder kann mir weiterhelfen?

Ich würde mich über Ratschläge sehr freuen!

Viele Grüße
Marlene

BStromberg

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Antw:[NW] BaP Abordnung/Versetzung
« Antwort #1 am: 06.07.2021 06:55 »
Verstehe die Fragestellung wohl nicht?

Die Bundesbehörde könnte theoretisch einfach eine Ernennungsurkunde aushändigen und dann ist das Dienstverhältnis mit Kommune B Kraft Gesetzes beendet (Ein-Dienstherr-Prinzip). Praktisch wird man der Versetzung zustimmen (tendenziell ohne Abordnung; warum sollte dich Kommune B auch zurück haben wollen, wenn du nach ein paar Monaten von Bord gehst dort?).

Bundesbehörde wird prüfen, ob die Dienstzeit im kommunalen BaP "einschlägige" Erfahrungen und Kenntnisse für die Bundeslaufbahn mit sich bringt (Unterstellung: JA, bei laufbahngleichem Wechsel) und diese dann für die Restzeit BaP anrechnen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Marlene96

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Antw:[NW] BaP Abordnung/Versetzung
« Antwort #2 am: 06.07.2021 07:34 »
Vielen Dank für die Antwort, BStromberg!

Ich habe in diesem Forum lediglich Konstellationen gesehen, in denen der Beamte nach bspw. 1 Jahr die Behörde gewechselt hat.

Hatte mich gefragt, ob ein Wechsel nach so kurzer Zeit problematisch sein könnte.

Verstehe die Fragestellung wohl nicht?

Die Bundesbehörde könnte theoretisch einfach eine Ernennungsurkunde aushändigen und dann ist das Dienstverhältnis mit Kommune B Kraft Gesetzes beendet (Ein-Dienstherr-Prinzip). Praktisch wird man der Versetzung zustimmen (tendenziell ohne Abordnung; warum sollte dich Kommune B auch zurück haben wollen, wenn du nach ein paar Monaten von Bord gehst dort?).

Bundesbehörde wird prüfen, ob die Dienstzeit im kommunalen BaP "einschlägige" Erfahrungen und Kenntnisse für die Bundeslaufbahn mit sich bringt (Unterstellung: JA, bei laufbahngleichem Wechsel) und diese dann für die Restzeit BaP anrechnen.