Autor Thema: Frage zu angeordneten Minusstunden und Renteneintritt  (Read 3268 times)

Bücherwurm

  • Gast
Hallo Schwarmintelligenz,

angenommen, ein Arbeitnehmer (TVÖD-VKA) beginnt zum 01.08.2021 die Altersrente für Schwerbehinderte.

Durch die Covid19-Situation wurden vonseiten des Arbeitgebers Minusstunden angeordnet.
Der Arbeitnehmer konnte Homeoffice nicht in Anspruch nehmen und durfte monatelang nur 50% der Arbeitszeit ableisten um den anderen Kollegen nicht zu begegnen. Er hätte- die entsprechende Erlaubnis vorausgesetzt- 100% seiner Arbeitsleistung erbracht.

Inzwischen sind eine Menge Minusstunden angefallen, es gibt ein Zeitkonto. Durch den Beginn der Altersrente ist es dem Mitarbeiter nicht möglich die Minusstunden abzuleisten.

Die angefallenen Minusstunden betreffen einen ganzen Fachbereich, die dortigen Kollegen haben allerdings das ganze Jahr Zeit, die Minusstunden auszugleichen.

Fragen:
Darf dem Mitarbeiter das Gehalt gekürzt werden?
Meiner Meinung nach nein, da er nicht für die angefallenen Minusstunden verantwortlich ist.

Wieviel Urlaubsanspruch hat der Mitarbeiter?
Grundsätzlich stehen dem Arbeitnehmer 30 Tage Urlaub + 5 Tage durch die Schwebehinderung zu.
Die Gewährung des vollen Jahresurlaubs ist eine kann und keine muss Regelung. Meinen Recherchen zufolge wäre der anrechenbare Urlaubsanspruch maximal 30/12*7+5=22,5 Tage. Korrekt?



Spid

  • Gast
Antw:Frage zu angeordneten Minusstunden und Renteneintritt
« Antwort #1 am: 06.07.2021 11:55 »
Minusstunden sind grundsätzlich ein reines AG-Problem. Es wurde nichts geschildert, das eine Ausnahme hiervon auch nur denkbar erscheinen ließe.

Der Urlaubsanspruch beträgt 20+5=25 Tage. Die gesetzlichen Regelungen zum Mindesturlaub sind günstiger als die tarifliche Urlaubsberechnung.

Bücherwurm

  • Gast
Antw:Frage zu angeordneten Minusstunden und Renteneintritt
« Antwort #2 am: 06.07.2021 12:08 »
Danke. Das hilft ungemein.

Saggse

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Antw:Frage zu angeordneten Minusstunden und Renteneintritt
« Antwort #3 am: 07.07.2021 09:55 »
Minusstunden sind grundsätzlich ein reines AG-Problem. Es wurde nichts geschildert, das eine Ausnahme hiervon auch nur denkbar erscheinen ließe.
Was ist eigentlich mit den anderen Kollegen? Kann der Arbeitgeber eigentlich Minusstunden (noch dazu in dieser Größenordnung) anordnen? Bei uns gab es für einige Mitarbeiter eine sehr ähnliche Situation, aber die Anordnung des Arbeitgebers beschränkte sich explizit auf den Abbau von Überstunden - das Arbeitszeitkonto konnte in diesem Zusammenhang nicht in den negativen Bereich gehen. Selbstverständlich haben sich die Mitarbeiter mit 50+ Überstunden da ganz dolle gefreut, aber zumindest gefühlt scheint mir dieses Vorgehen korrekt gewesen zu sein: Wenn der Arbeitgeber die Annahme der Arbeitsleistung verweigert, kann dies nicht zu Lasten des Mitarbeiters gehen - vorausgesetzt, dieser schuldet sie und bietet sie auch an. (Beantragter und genehmigter Urlaub musste freilich genommen werden..)