Hallo Schwarmintelligenz,
angenommen, ein Arbeitnehmer (TVÖD-VKA) beginnt zum 01.08.2021 die Altersrente für Schwerbehinderte.
Durch die Covid19-Situation wurden vonseiten des Arbeitgebers Minusstunden angeordnet.
Der Arbeitnehmer konnte Homeoffice nicht in Anspruch nehmen und durfte monatelang nur 50% der Arbeitszeit ableisten um den anderen Kollegen nicht zu begegnen. Er hätte- die entsprechende Erlaubnis vorausgesetzt- 100% seiner Arbeitsleistung erbracht.
Inzwischen sind eine Menge Minusstunden angefallen, es gibt ein Zeitkonto. Durch den Beginn der Altersrente ist es dem Mitarbeiter nicht möglich die Minusstunden abzuleisten.
Die angefallenen Minusstunden betreffen einen ganzen Fachbereich, die dortigen Kollegen haben allerdings das ganze Jahr Zeit, die Minusstunden auszugleichen.
Fragen:
Darf dem Mitarbeiter das Gehalt gekürzt werden?
Meiner Meinung nach nein, da er nicht für die angefallenen Minusstunden verantwortlich ist.
Wieviel Urlaubsanspruch hat der Mitarbeiter?
Grundsätzlich stehen dem Arbeitnehmer 30 Tage Urlaub + 5 Tage durch die Schwebehinderung zu.
Die Gewährung des vollen Jahresurlaubs ist eine kann und keine muss Regelung. Meinen Recherchen zufolge wäre der anrechenbare Urlaubsanspruch maximal 30/12*7+5=22,5 Tage. Korrekt?