Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit nach §14
Balu:
Hallo ins Forum,
mir steht eine geplante, vorübergehende Übernahme der Aufgaben meiner Vorgesetzten bevor.
Problematisch hierbei erscheint mir, dass nach pers. Rücksprache mit dem darüber Vorgesetzten die Fachaufsicht, sowie Personalaufsicht dort angesiedelt sein wird. Theoretisch.
Ich denke an diesen beiden Kriterien wird sich die Zulage nach §14 festmachen.
Wer real diese Aufgaben übernimmt, wird dann niemanden interessieren.
Welche Möglichkeiten habe ich, eine offizielle Anordnung, schriftliche Übertragung zu erhalten?
Fakt ist, dass ich für mind. 2 Monate meine Tätigkeit laut Stellenbeschreibung überwiegend nicht ausüben kann, sondern die Tätigkeiten meiner Vorgesetzten übernehmen muss.
Vielen Dank für Eure Ratschläge ::)
SiebenDreizehn:
Also eigentlich beantragt einer Ihrer Vorgesetzten den $14 für Sie beim Personalamt und das wird genehmigt.
Dann bemisst sich die Zulage aus der Differenz zwischen Ihrer eigentlichen Entgeltgruppe und der Entgelteinstufung der temporär übernommen Stelle. Mit Ihrer Unterschrift bekommen Sie dann auch die Aufgaben aus der Stellenbeschreibung der übernommenen Stelle übertragen. Was mit Ihren eigentlichen Tätigkeiten passiert, müssen dann Ihre Vorgesetzten ausfuchsen.
Da die Übertragung nach $14 schon die offizielle Anordnung ist, weiß ich jetzt nicht, welche weiteren Schriftstücke Sie denken bekommen zu müssen?
Einmal hatte man mich zusätzlich zum offiziellen Dokument noch zur Kenntnisnahme die betreffende Stellenbeschreibung unterzeichnen lassen. Aber mehr gibt's meines Wissens nicht.
Balu:
Es deutet sich aber ab, dass keiner meiner Vorgesetzten diese Zulage beantragen wird.
Es wird erwartet, dass ich meinen Job und den meiner Vorgesetzten für mehrere Wochen übernehme.
Natürlich ist klar, dass ich nicht beide Jobs vollumfänglich ausüben kann, darauf wird Rücksicht genommen.
Mir geht es um eine schriftliche Anweisung, dass ich die Tätigkeiten meiner Vorgesetzen ausüben darf/soll und die damit verbundenen Berechtigungen, Personal - und auch Fachaufsicht, ausüben darf.
Aber da denke ich wohl irgendwie anders/falsch, als die Entscheider.
Spid:
Man kann nicht Aufgaben übernehmen. Sie werden übertragen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses ist Recht und Pflicht des AG, §106 GewO. §14 TVÖD erweitert dabei das Direktionsrecht des AG, als daß er eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen darf - und zwar der AG, nicht subalternes Führungspersonal. Eine eigenmächtige Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit ist ein abmahnwürdiger Tatbestand. Das gilt auch dann, wenn man sich zu dieser Unbotmäßigkeit mit subalternem Personal verschworen hat. Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit löst - ggfs. nach Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen - den Anspruch auf eine Zulage nach §14 TVÖD aus. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.
Balu:
Danke Spid.
Es ist wieder mal das Problem, dass die direkten Führungskräfte sich nicht analog den Vorgaben des TVÖD verhalten... doch was tun?
Wenn du schreibst, dass Aufgaben übertragen werden bedeutet das, dass der AG in Form der Personalabteilung diese zu übertragen hat. Habe ich das korrekt verstanden?
Es kann doch nicht sein, dass die Führungskraft des Bereiches einfach sagt, das soll ich mitmachen und sie übernimmt die Dienst- und Fachaufsicht. Das sie das effektiv gar nicht kann, weil sie zu weit vom Geschehen weg ist, ist allen Beteiligten klar. So sichert sie sich aber ab.
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