Autor Thema: Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit nach §14  (Read 2925 times)

Balu

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Hallo ins Forum,

mir steht eine geplante, vorübergehende Übernahme der Aufgaben meiner Vorgesetzten bevor.
Problematisch hierbei erscheint mir, dass nach pers. Rücksprache mit dem darüber Vorgesetzten die Fachaufsicht, sowie Personalaufsicht dort angesiedelt sein wird. Theoretisch.
Ich denke an diesen beiden Kriterien wird sich die Zulage nach §14 festmachen.
Wer real diese Aufgaben übernimmt, wird dann niemanden interessieren.

Welche Möglichkeiten habe ich, eine offizielle Anordnung, schriftliche Übertragung zu erhalten?
Fakt ist,  dass ich für mind. 2 Monate meine Tätigkeit laut Stellenbeschreibung überwiegend nicht ausüben kann, sondern die Tätigkeiten meiner Vorgesetzten übernehmen muss.

Vielen Dank für Eure Ratschläge  ::)

SiebenDreizehn

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Also eigentlich beantragt einer Ihrer Vorgesetzten den $14 für Sie beim Personalamt und das wird genehmigt.
Dann bemisst sich die Zulage aus der Differenz zwischen Ihrer eigentlichen Entgeltgruppe und der Entgelteinstufung der temporär übernommen Stelle. Mit Ihrer Unterschrift bekommen Sie dann auch die Aufgaben aus der Stellenbeschreibung der übernommenen Stelle übertragen. Was mit Ihren eigentlichen Tätigkeiten passiert, müssen dann Ihre Vorgesetzten ausfuchsen.

Da die Übertragung nach $14 schon die offizielle Anordnung ist, weiß ich jetzt nicht, welche weiteren Schriftstücke Sie denken bekommen zu müssen?
Einmal hatte man mich zusätzlich zum offiziellen Dokument noch zur Kenntnisnahme die betreffende Stellenbeschreibung unterzeichnen lassen. Aber mehr gibt's meines Wissens nicht.
select * from internet where information = 'valid';

Balu

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Es deutet sich aber ab, dass keiner meiner Vorgesetzten diese Zulage beantragen wird.
Es wird erwartet, dass ich meinen Job und den meiner Vorgesetzten für mehrere Wochen übernehme.
Natürlich ist klar, dass ich nicht beide Jobs vollumfänglich ausüben kann, darauf wird Rücksicht genommen.
Mir geht es um eine schriftliche Anweisung, dass ich die Tätigkeiten meiner Vorgesetzen ausüben darf/soll und die damit verbundenen Berechtigungen, Personal - und auch Fachaufsicht, ausüben darf.

Aber da denke ich wohl irgendwie anders/falsch, als die Entscheider.

Spid

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Man kann nicht Aufgaben übernehmen. Sie werden übertragen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses ist Recht und Pflicht des AG, §106 GewO. §14 TVÖD erweitert dabei das Direktionsrecht des AG, als daß er eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen darf - und zwar der AG, nicht subalternes Führungspersonal. Eine eigenmächtige Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit ist ein abmahnwürdiger Tatbestand. Das gilt auch dann, wenn man sich zu dieser Unbotmäßigkeit mit subalternem Personal verschworen hat. Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit löst - ggfs. nach Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen - den Anspruch auf eine Zulage nach §14 TVÖD aus. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Balu

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Danke Spid.
Es ist wieder mal das Problem, dass die direkten Führungskräfte sich nicht analog den Vorgaben des TVÖD verhalten... doch was tun?
Wenn du schreibst, dass Aufgaben übertragen werden bedeutet das, dass der AG in Form der Personalabteilung diese zu übertragen hat. Habe ich das korrekt verstanden?
Es kann doch nicht sein, dass die Führungskraft des Bereiches einfach sagt, das soll ich mitmachen und sie übernimmt die Dienst- und Fachaufsicht. Das sie das effektiv gar nicht kann, weil sie zu weit vom Geschehen weg ist, ist allen Beteiligten klar. So sichert sie sich aber ab.

Spid

  • Gast
Ob der AG sich dazu seiner Personalabteilung bedient, ist ihm überlassen. Es muß erkennbar durch jemanden erfolgen, der den AG in dieser Hinsicht vertreten darf. Das BAG hat ähnlich hohe Anforderungen daran gestellt wie an eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung.

WasDennNun

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Danke Spid.
Es ist wieder mal das Problem, dass die direkten Führungskräfte sich nicht analog den Vorgaben des TVÖD verhalten... doch was tun?
Wenn du schreibst, dass Aufgaben übertragen werden bedeutet das, dass der AG in Form der Personalabteilung diese zu übertragen hat. Habe ich das korrekt verstanden?
Ja meistens ist das so.
Was spricht also dagegen, deinem Vorgesetzten mitzuteilen, dass du was schriftliches (email sollte erstmal reichen) brauchst, da du ansonsten nur deine dir übertragende Arbeiten ausüben darfst, weil ja sonst jemand auf die Idee kommen könnte dich abzumahnen, weil du eigenmächtig Dinge machst die dich nichts angehen!

Parallel kannst natürlich auch die PA anschreiben, dass deine Cheffes das vorhaben und ob das PA bitte bestätigen könnte, dass du das machen darfst, weil ja sonst jemand auf die Idee kommen könnte dich abzumahnen, weil du eigenmächtig Dinge machst die dich nichts angehen.

Und dann einfach sich zurücklehnen und abwarten was passiert.

Balu

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Deine zweite Variante hört sich so an, als ob man eine Handgranate wegwirft  ;D
Was dann passiert, mag ich mir gar nicht ausmalen. Solch ein Verhalten wird bei uns mit lebenslänglicher Disharmonie bestraft

WasDennNun

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Und nichts zu machen ist halt sich eine Handgranate in den A zu schieben und mit einem Stock das Rückgrat zu glätten.

klar braucht es für einige Menschen da ein wenig Mumm.
Aber wenn man es ganz treudoof als reinen Verwaltungsakt darstellt und man ja schließlich in der Verwaltung arbeitet und nicht in einer Bananrepublik sich befindet----

Balu

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korrekt.
Mit der Aussage etwas schriftlich zu bekommen, kann ich gut leben. Das werde ich auch einfordern.
Danke euch