Autor Thema: Homeoffice 2021  (Read 6516 times)

Britta2

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Homeoffice 2021
« am: 07.07.2021 08:35 »
Wenn die Arbeitgeber wegen Corona für den Zeitraum 1.1.-30.6. von "ganz oben" zu allgemeiner Homeoffice-Pflicht verdonnert wurden, Wie schaut es eigentlich bezüglich der nächsten Steuererklärung aus? Für 6 Monate gibts keine Steuerpauschale. Oder ändert sich hier noch was arbeitnehmerfreundlich? Technik etc gabs ja vom Arbeitgeber für die Zeit auch in 2021 nicht festellt.
Wer also kein nachgewiesenes komplett ansonsten leer geräumtes Arbeitszimmer daheim vorzuweise hat, geht leerer aus als in 2020?  (Als Arbeitszimmer wird ja nicht jeder Raum anerkannt. Fotos muss man auch ständig machen. Tageesbett, Crosstrainer, Laufband, Wäscheständer ... Möbelrücken für jedes Fotos fürs Finanzamt bedeutet derart eng gesehen prompt Betrug ...) Da ändert selbst der vorhandene riesige private Schreibtisch nichts.

Spid

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #1 am: 07.07.2021 08:37 »
Eine allgemeine Homeofficepflicht entspringt lediglich Deiner Fantasie.

WasDennNun

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #2 am: 07.07.2021 10:38 »
Die Pflicht vom AG war ein Angebot an den AN, die der AN mit einer Begründung hätte ablehnen können.
Wenn der AG keine Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellt, er aber wünscht, dass man zu Hause bleibt, dann ist es ein freiwilliges Angebot vom AN an den AG, dass er seine privaten Materialien zur Verfügung stellt.

Wenn man Ausgaben durch HO hatte, dann sollte man diese bei der Steuererklärung geltend machen oder die Pauschale nutzen.
Ich könnte mir vorstellen, dass diese als Aufwände anzuerkennen sind. Bedingt durch die geänderte gesetzliche Lage, dürften Gerichtsurteile aus der Vergangenheit bzgl. Arbeitszimmer etc. überholt sein und man muss zukünftige Gerichturteile abwarten.


Spid

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #3 am: 07.07.2021 10:42 »
Auch eine solche pauschale Pflicht des AG entspringt lediglich der Fantasie.

WasDennNun

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #4 am: 07.07.2021 10:59 »
sollte "Die sogenannte Pflicht vom AG war nur ein Angebot an den AN" heißen.

Zinc

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #5 am: 07.07.2021 16:56 »
Eine kurze Frage:
Bei uns wurde ein Tag Home-Office in der Woche seitens des Arbeitgebers gewährt, unabhängig von Corona. Es wurde jedoch untersagt, dass der Montag und Freitag im Home-Office verbracht werden darf. Eine offizielle Begründung hierfür gab es nicht. Die inoffizielle lautet, wir würden das Home-Office sonst für ein verlängertes Wochenende nutzen.

Ist das so zulässig? Von ganz oben kam quasi das Go! mit dem Zusatz "regelt die Umsetzung selbst", jedoch sitzt noch ein Vorgesetzter dazwischen, der dem Home-Office gegenüber sehr negativ eingestimmt ist und den Mitarbeitern keinerlei Vertrauen schenkt.

Spid

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #6 am: 07.07.2021 17:00 »
Ja.

Zinc

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #7 am: 07.07.2021 17:04 »
Okay, kurz und knapp. Danke für die Antwort :)

Maximus2584

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #8 am: 09.07.2021 11:08 »
Ja.

Wie ist denn die Lage in diesem Fall:

Ca. vor 14-Monaten wurde vom AG Heimoffice angeboten, dies wurde in Abhängigkeit mit dem eigenen Gebiet verbunden. Daraus habe ich mit dem damaligen Gruppenleiter ausgemacht, dass ich 3 Tage zuhause und 2 im Büro bin. Die Aufgaben wurden besprochen. Danach kam ja eher die "Pflicht" und diese ändete zum 01.07.2021. In der Zwischenzeit gibt es einen neuen Gruppenleiter und die neue Verordnung des Arbeitgebers wurde von der Pflicht zum Homeoffice wieder zurück in die "soll" "kann" weiterhin angeboten werden und dies ist weiterhin abhängig von dem Gruppenleiter. Nun, da ich seit über 14-Monaten ca. im Modus von 2 Tage im Büro und 3 Tage im Homeoffice arbeite ist es natürlich für mich schon "Gewohnheitssache". Nun mein Gebiet, welches ich führe ist selbstverständlich komplett sauber und sogar über Monate eigentlich vorgearbeitet. Der neue Gruppenleiter möchte aber, dass ich wieder im Büro arbeit mit der Begründung "Andere Kollegen mögen es nicht, dass ich so viel Homeoffice mache". Worauf ich geantwortet habe, was andere Kollegen möchten ist mir relativ egal, die sollen die Tätigkeit schaffen und nicht auf andere schauen und, dass ich eigentlich eine Vereinbarung schon seit 14-Monaten mit dem Homeoffice habe und es so sehe, dass es eine Begründung geben müsste um mich wieder einfach zurück zu holen. Kann ich mich in diesem Fall auf §99 Betriebsverfassung berufen oder gibt es einen sonstigen Grund, da die Dauer so lange und schon vor der Pflicht zum Homeoffice bestand? Also muss es einen Grund geben um einfach die "Vereinbarung" einseitig zu lösen oder reicht es einfach aus wenn der neue Gruppenleiter sagt, ich will es so und aus? Der Gruppenleiter ist auch ehemaliger Kollege und wusste natürlich auch über die mündliche Vereinbarung mit dem alten Gruppenleiter.

Spid

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #9 am: 09.07.2021 11:20 »
§99 BetrVG eröffnet keinen individuellen Anspruch. So eine tatsächliche Vereinbarung besteht, kommt es auf den Inhalt dieser an. Grundsätzlich kann der AG den Ort der Leistungserbringung bestimmen. Dies bedarf keiner Begründung gegenüber dem AN.

Tagelöhner

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #10 am: 09.07.2021 11:27 »
Tja schon irgendwie blöd und nicht mehr richtig akzeptabel, wenn man Haushalt und andere Erledigungen plötzlich wieder in seiner Freizeit erledigen muss, weil einen der Arbeitgeber zur Präsenz verpflichtet ;D...aber klar, im Homeoffice wird ja soviel effizienter gearbeitet, kaum noch Ablenkung durch lästige Kollegen und so, dafür läuft halt nebenher der Fernseher oder die neueste Serie auf Netflix.  8)

Schokobon

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #11 am: 09.07.2021 11:31 »
Es ist die Aufgabe der Führungskraft derlei zu verhindern.
Der Arbeitsort ändert daran nichts.

WasDennNun

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #12 am: 09.07.2021 11:42 »
Tja schon irgendwie blöd und nicht mehr richtig akzeptabel, wenn man Haushalt und andere Erledigungen plötzlich wieder in seiner Freizeit erledigen muss, weil einen der Arbeitgeber zur Präsenz verpflichtet ;D...aber klar, im Homeoffice wird ja soviel effizienter gearbeitet, kaum noch Ablenkung durch lästige Kollegen und so, dafür läuft halt nebenher der Fernseher oder die neueste Serie auf Netflix.  8)
Arbeitszeitbetrug findet also deiner Meinung nach nur im HomeOffice und nicht nicht im Büro statt.

Tagelöhner

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #13 am: 09.07.2021 11:47 »
Natürlich findet das auch regulär im normalen Arbeitsumfeld statt, nur lässt sich in den eigenen vier Wänden definitiv mehr an privaten Vorteilen aus dem Betrug herausschlagen, was diesen mithin also attraktiver macht. Zudem lässt sich der Arbeitszeitbetrug besser kaschieren, da er sich eben der direkten Kontrolle durch Kollegen usw. entzieht. Da werden Arbeitsergebnisse halt im Vorfeld erzeugt, um zumindest Arbeitsleistung nachweisen zu können, dann genehmigt man sich einen freien Tag und ist halt telefonisch erreichbar usw. Ich will nicht wissen, wieviele Millionen Arbeitnehmer das die letzten 15 Monate so gehandhabt haben.

Daher ist es auch utopisch zu glauben, dass sich das durch eine Führungskraft verhindern ließe. Im Gegenteil, es setzt sich doch immer mehr der Zeitgeist durch, dass Homeofficekritiker aus der Steinzeit kommen, wer möchte sich da schon dauerhaft dagegen stellen ;D

shenja

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Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #14 am: 09.07.2021 12:40 »
Tja schon irgendwie blöd und nicht mehr richtig akzeptabel, wenn man Haushalt und andere Erledigungen plötzlich wieder in seiner Freizeit erledigen muss, weil einen der Arbeitgeber zur Präsenz verpflichtet ;D...aber klar, im Homeoffice wird ja soviel effizienter gearbeitet, kaum noch Ablenkung durch lästige Kollegen und so, dafür läuft halt nebenher der Fernseher oder die neueste Serie auf Netflix.  8)

Tja solche Aussagen kommen scheinbar immer nur von Leuten, die es selbst so machen würden. Ich arbeite im Homeoffice (bevor Fragen kommen, ich bin gerade weder im Homeoffice noch im Büro)