Bei gleichverteilter Arbeitszeit kannst du 30% deiner Arbeitstage im HO arbeiten.
Wenn also in einem Halbjahr 110 Arbeitstage sind, kannst du in dem Halbjahr 33 HO Tage einfordern.
Und wenn im anderem Halbjahr 120 dann halt 36 Tage.
Der Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit ist ja nur von Interesse, wenn man eine ungleichverteilte Arbeitszeit hat.
Also wenn jemand in Teilzeit Mo und Di 8 h und Mi Do nur 4 h und Freitag frei hat. Dann sind die Mo 8 h im HO gleichbedeutend wie Mi und Do im HO